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Kabinett verschärft Maßnahmen gegen Geldautomaten-Sprengung

Die Bundesregierung will Banden, die Geldautomaten sprengen, mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen und härteren Strafen unter Druck setzen. Das hatte schon die Ampel-Koalition vorgehabt.

Durch den Einsatz von Sprengstoff werden auch Menschen gefährdet, die sich in der Nähe aufhalten. (Archivbild)
Foto: René Priebe/dpa

Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen, um effektiver gegen Geldautomaten-Sprengungen vorgehen zu können. Außerdem sieht ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, einen neuen Straftatbestand «Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten» vor. Der Bundestag müsste den Plänen noch zustimmen.

Höhere Mindeststrafen geplant

Die Bundesregierung plant, dass für Geldautomaten-Sprengungen in Zukunft höhere Mindeststrafen gelten sollen. Die Täter müssen allgemein mit mindestens zwei Jahren Gefängnis rechnen. Wenn durch die Sprengung schwere Gesundheitsschäden bei jemandem verursacht werden, soll eine Strafe von mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug drohen.

Auch das unerlaubte Lagern, Transportieren und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen soll in Zukunft strafbar sein. Es soll in bestimmten Fällen auch möglich sein, die Ausgangsstoffe für Sprengstoff zu beschlagnahmen. Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten soll zukünftig die Telekommunikation überwacht werden können.

Eine Verschärfung der entsprechenden Regelungen im Sprengstoffgesetz, im Ausgangsstoffgesetz und in der Strafprozessordnung war bereits von der Ampel-Koalition geplant. Nach dem Scheitern der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde der Entwurf jedoch nicht mehr abschließend im Bundestag diskutiert.

Banden aus den Niederlanden

Bei der Bekämpfung dieser Form der Kriminalität ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig. Im Mai wurden auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fünf Verdächtige von den Strafverfolgungsbehörden der Niederlande festgenommen. Sie werden verdächtigt, an mehreren Geldautomaten-Sprengungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen zu sein, sowohl bei versuchten als auch vollendeten Taten.

dpa