Nach dem tödlichen Brand in Crans-Montana ist Bar-Besitzer Moretti frei – aber nur unter strengen Auflagen.
U-Haft gegen Bar-Besitzer aus Crans-Montana aufgehoben

Ein Gericht in der Schweiz hat beschlossen, die Untersuchungshaft für den Besitzer der Bar in Crans-Montana aufzuheben, in der vor drei Wochen 40 Menschen bei einem Brand ums Leben kamen. Jacques Moretti wird unter Auflagen freigelassen, wie das Zwangsmaßnahmengericht in Sitten im Kanton Wallis mitteilt. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass er nicht flieht, wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht.
Moretti muss seine Ausweis- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft abgeben, darf nicht verreisen, muss sich täglich bei einer Polizeidienststelle melden und eine Kaution hinterlegen. „200.000 Franken (rund 216.000 Euro) seien auf dem Konto der Staatsanwaltschaft eingegangen“, teilte das Gericht mit. Das Geld wurde von engen Freunden von Moretti bereitgestellt. Ähnliche Bedingungen gelten auch für seine Frau Jessica, obwohl sie nicht in Untersuchungshaft genommen wurde.
Weitere Personen im Visier der Staatsanwaltschaft
Während des Brandes in der Silvesternacht entzündeten funkensprühende Partyfontänen offenbar schalldämmenden Schaum an der Decke der Bar und breiteten sich rasend schnell aus. 116 Personen überlebten, darunter viele Teenager. Etwa 80 von ihnen erlitten schwere Verletzungen und müssen sich teilweise auf monate- oder jahrelange Behandlungen einstellen.
Die Morettis sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang zwar die einzigen Beschuldigten in dem Strafverfahren. Sie ermittelt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger Brandstiftung. «Die Staatsanwaltschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, das Verfahren auf alle Personen auszuweiten, deren strafrechtliche Verantwortung in Betracht gezogen werden könnte», teilte Staatsanwältin Beatrice Pilloud mit.
Fehlende Brandschutzkontrollen
Die Gemeinde Crans-Montana hat zugegeben, dass die vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen in der Bar seit 2019 nicht mehr durchgeführt wurden. Die Verantwortlichen werden nun von Anwälten vertreten und geben keine Auskunft.
Vetternwirtschaft oder «Walliserei»
Weil sich in den kleinen Gemeinden im Kanton Wallis alle Amtsträger kennen und viele Anwohner über ihre Parteizugehörigkeit vernetzt sind, wird oft die Gefahr von Vetternwirtschaft und Filz genannt. Dafür gibt es einen eigenen Begriff, die «Walliserei». Deshalb haben Kritiker gefordert, dass die Ermittlungen von einem Sonderstaatsanwalt von außerhalb des Kantons geführt werden. Pilloud weist dies zurück. Es gebe weder objektive noch rechtliche Gründe dafür.








