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Ex-Nationaltorwart Lehmann akzeptiert Schuldspruch wegen Kettensägen-Vorfall

Das Landgericht München II entscheidet über die Höhe der Strafe, Zeugen werden nicht gehört, Urteil um 11.30 Uhr erwartet.

Lehmann betritt den Gerichtssaal.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Jens Lehmann hat im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See seinen Schuldspruch akzeptiert.

Er hat mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vereinbart, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs zu akzeptieren. Das Landgericht München II muss nun nur noch darüber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfällt.

Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, werden jetzt nicht mehr gehört, das Urteil soll um 11.30 Uhr verkündet werden.

Dachbalken mit Kettensäge angesägt

Lehmann wird beschuldigt, dass er mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt hat. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, dass er im Parkhaus am Münchner Flughafen die Rechnung nicht bezahlt und die Parkgebühren nicht entrichtet hat.

Am 22. Dezember des letzten Jahres wurde er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchtem Betrug zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt – also insgesamt 420.000 Euro. Lehmann und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt, obwohl letztere im ersten Prozess sogar eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Staatsanwalt: Lehmann «glaubt, über dem Gesetz zu stehen». 

Der Strafrahmen, den das Gericht nun nach der Einigung in Aussicht stellte, beträgt 130 bis 170 Tagessätze zu je 900 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte 170 Tagessätze, die Verteidigung 130. Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, «dass er offensichtlich glaubt, über dem Gesetz zu stehen». Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. «Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall Verantwortungsübernahme und auch Einsicht», sagte er. Das Gericht müsse sich in seiner Urteilsfindung «frei machen von andauernden und ständigen Vorverurteilungen». 

In jedem Fall kann Lehmann hoffen, dass er dieses Mal vor Gericht eine viel niedrigere Geldstrafe bekommt als in seinem ersten Urteil, da er sich diesmal überhaupt nicht äußerte, im Gegensatz zum ersten Prozess.

dpa