In der Einrichtung sitzen psychisch kranke und suchtkranke Straftäter. Sie gelten als gefährlich und werden besonders gesichert. Wie kann dort ein Kind rein kommen? Das Ministerium zieht Konsequenzen.
Kind im Maßregelvollzug in Brandenburg missbraucht?

Im Maßregelvollzug Brandenburg/Havel soll ein Kind missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen des «Tatvorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern», wie eine Sprecherin mitteilte. Zuvor hatten die «Potsdamer Neuesten Nachrichten» (PNN) und der «Tagesspiegel» berichtet.
In der geschützten Einrichtung sind Personen mit einer psychischen oder Suchterkrankung untergebracht. Laut Informationen der PNN richtet sich der Verdacht des Missbrauchs gegen Patienten und nicht gegen Mitarbeiter der Klinik.
«Es gab einen gravierenden Vorfall im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums von Brandenburg auf Anfrage. Das Ministerium sei zeitgleich mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) am 3. November informiert worden.
Am späten Nachmittag teilte das Ministerium mit, dass es die Beschäftigungsverhältnisse der ärztlichen Leitung der Klinik «mit sofortiger Wirkung» beendet habe. Es handle sich um zwei Fälle, sagte ein Ministeriumssprecher.
Strafanzeige von Ministerium
Es seien «unverzüglich Maßnahmen zur schnellen Aufklärung ergriffen» worden, hieß es. Zudem habe es am 4. und 6. November vor Ort «anlassbezogene Prüfungen in der betroffenen Klinik» gegeben. Am 10. November habe das Ministerium bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Weitere Details nannten weder das Ministerium noch die Staatsanwaltschaft. «Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten werden derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt», erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Viele Fragen offen
Nach Angaben der PNN soll der Vorfall bereits vor einigen Monaten stattgefunden haben. Es gibt jedoch noch viele offene Fragen – zum Beispiel, wie das Kind in die Einrichtung gelangt ist. Und gegen wen ermittelt wird.
Im Maßregelvollzug werden straffällige Personen untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig sind. Das Ziel ist es, diese Menschen in der forensischen Psychiatrie zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. In Brandenburg gibt es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg an der Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.








