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Kind stirbt nach Schwimmunterricht: Lehrerinnen verurteilt

Ein Siebenjähriger überlebt den ersten Schwimmunterricht seiner Schule nicht. Nun fällt das Urteil gegen seine Lehrerin und eine damalige Referendarin.

Der Junge konnte noch reanimiert werden, starb aber Tage später im Krankenhaus. (Symbolbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa

Nach dem Tod eines Siebenjährigen im Schwimmunterricht wurden zwei Pädagoginnen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Konstanz befand die Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Lehrerin im Alter von 44 Jahren wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss den Eltern des Jungen eine Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro leisten. Die damalige Referendarin, heute 28 Jahre alt, erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen werden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Nach Ansicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.

Schwimmunterricht nicht genug gesichert?

Die beiden Pädagoginnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagt. Der Zweitklässler ertrank während seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023. Das Gericht war der Ansicht, dass das Unglück geschah, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer.

Laut dem Richter hätte der Junge aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen sterben können. Gruppen hätten gebildet werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten, da die Pädagoginnen keinen Überblick über das Geschehen hatten.

Der Junge trieb mindestens eine Minute im Wasser, bevor ihn die Lehrerin herauszog. Trotz der Reanimation im Schwimmbad verstarb er einige Tage später im Krankenhaus.

Die Lehrerin hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie die Kinder im Auge behalten habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an.

dpa
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