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Tod bei illegalem Rennen: «Meine Kinder kommen nicht zurück»

Tempo 70 ist erlaubt, mit fast 180 Sachen fahren zwei Autos nebeneinander – und am Ende sterben zwei Kinder. Das Landgericht Hannover fällt ein hartes Urteil. Die Reaktion der Eltern ist eindeutig.

Zwei Kinder sterben bei einem illegalen Autorennen - das Landgericht Hannover fällt die Urteile: Harte Strafen für zwei Angeklagte. (Archivbild)
Foto: Michael Matthey/dpa

Keine Entscheidung kann die verzweifelte Mutter trösten – egal, wie sie ausfällt. «Andere Kinder gehen zur Schule, meine sind im Grab», sagte die weinende Frau. Ihr Mann versuchte ruhig zu bleiben. Er sagte: «Ich weiß, meine Kinder kommen nicht zurück.» Seine Kinder, zwei kleine Jungen im Alter von zwei und sechs Jahren, starben im Februar 2022, als der Wagen der Familie in Barsinghausen bei Hannover in ein verbotenes Autorennen geriet. Dafür muss eine 42-Jährige nun wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis, ihr 41 Jahre alter Rivale bei dem Rennen für vier Jahre.

Nach dem Urteil entschuldigte sich Richterin Britta Schlingmann bei der untröstlichen Familie: „Man bekomme den Eindruck, dass es in der Verhandlung nur um die Angeklagten und ihre Gefühle gehe, weniger um die Opfer.“ Sie wolle aber sagen, wie leid es ihr tue, was die Familie im Verfahren habe erdulden müssen – der Tod der Kinder könne mit dem Prozess nicht wiedergutgemacht werden. Der Vater der Kinder meinte: „Wer ein Auto fahre, müsse auch an andere Menschen denken.“

Die Richterin machte dann deutlich: Das Gericht ist überzeugt, dass die Verurteilten den Tod anderer und die Kollision mit dem Gegenverkehr billigend in Kauf genommen haben, sagte sie zur Urteilsbegründung. Das Urteil lautete auf Mord in zwei Fällen, versuchten Mord, schwere Körperverletzung und illegales Autorennen mit Todesfolge. Der Führerschein der verurteilten Polin soll für fünf Jahre eingezogen werden, der des Deutsch-Italieners für drei Jahre. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Was war genau passiert? Hinter dem Ortsausgang von Barsinghausen lieferten sich die beiden Verurteilten ein verbotenes Autorennen. Etwa 500 Meter raste die Frau mit ihrem PS-starken Wagen auf der Gegenfahrbahn, um ihren Rivalen zu überholen, zunächst auf gerader Strecke. Beim Einscheren in eine Kurve – mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde – verlor sie die Kontrolle über ihren Wagen. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr. Dabei wurde das Auto der vierköpfigen Familie auf eine Pferdekoppel geschleudert. Die kleinen Jungen auf der Rückbank, obwohl altersgerecht angeschnallt, starben. Deren Eltern und der Fahrer eines anderen Autos wurden schwer verletzt. Auf der Strecke ist Tempo 70 erlaubt.

Im Prozess wurde deutlich, dass die Frau oft zu schnell fuhr – frühere Arbeitskollegen bescheinigten ihr einen «rasanten» Fahrstil. Immer sei sie hochmotorisierte Fahrzeuge gefahren, sei auch geblitzt worden, sagte die Staatsanwältin im Plädoyer. 

Richterin Schlingmann erklärte: «Der entscheidende Zeitpunkt ist der, in dem beide in die Kurve fuhren. Das ist der Moment, in dem beide Angeklagten das Geschehen aus der Hand gaben.» Sie hätten nicht sehen können, was hinter der Kurve war, das sei eine Verkehrssituation, die «an Gefährlichkeit kaum zu überbieten ist». Eine solche Situation sei nicht beherrschbar und führe zwangsläufig zur Tötung oder Verletzung von Verkehrsteilnehmern. Diese Folgen hätten beide billigend in Kauf genommen, weil sie in dem Rennen nicht hätten nachgeben wollen. 

Die beiden Verurteilten seien zwar stark betroffen, haben sich beide bei der Familie entschuldigt, aber der unglückliche Vater konnte damit nichts anfangen – und das Gericht konnte es letztlich nicht berücksichtigen. Im Prozess schaute die 42-Jährige oft zu Boden und weinte immer wieder.

Der Prozess zu dem Fall war nicht das erste Mal: Es musste neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil vom April 2023 aufgrund von Rechtsfehlern weitgehend aufgehoben hatte. Zu dieser Zeit wurde die Hauptangeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, der mitangeklagte Deutsch-Italiener zu vier Jahren. Ursprünglich wurde das Urteil wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefällt. Die Strafe für den Mann wurde aus formalen Gründen gedeckelt – in seinem Fall hat die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt, erklärte die Richterin.

Doch mit dem neuen Urteil ist es möglicherweise noch nicht vorbei: Rechtsanwältin Yana Tchelpanova, eine der Verteidigerinnen der 42-Jährigen, kündigte noch im Gerichtssaal Revision an, das Urteil sei lebensfern – und: «Wir halten es für ein Fehlurteil.» Sobald sie im Büro sei, werde sie Revision einlegen. Der Anwalt der Familie mahnte: Sollten sich die Eltern der toten Kinder erneut mit dem Fall befassen müssen, wäre dies kaum auszuhalten.

„Der neue Film von Quentin Tarantino, ‚Once Upon a Time in Hollywood‘, feierte gestern Abend seine Premiere in Los Angeles. Die Hauptdarsteller Leonardo DiCaprio und Brad Pitt waren ebenfalls anwesend.“

dpa