Landgericht Kassel muss noch über Antrag entscheiden, Staatsanwaltschaft dagegen. Neuer Name des Verurteilten bekannt.
Täter von Jakob von Metzler stellt Haftentlassungsantrag
Mehr als 20 Jahre nach der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler in Frankfurt hat der Täter einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Die Entscheidung des Landgerichts Kassel steht noch aus, aber die Frankfurter Staatsanwaltschaft ist dagegen, wie Sprecher beider Instanzen berichten. Zuvor hatten «Focus» und «Bild» berichtet.
Der verurteilte Mörder hat sich mittlerweile umbenannt, zuvor war sein Name Magnus Gäfgen. Im Jahr 2003 wurde er zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht entschied später, dass Gäfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann.
Laut Dominik Mies, dem Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, hat der Inhaftierte im Jahr 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Diese Information wurde erst kürzlich bekannt. Der Staatsanwaltschaft liegen mittlerweile ein psychologisches Gutachten und eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel vor, so Mies.
Staatsanwaltschaft sagt Nein
«Auf Basis des Gutachtens und der Stellungnahme haben wir beantragt, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen», sagte Mies. Zum Inhalt des Gutachtens machte Mies keine Angaben.
Das Landgericht Kassel erklärte, über den Antrag sei noch nicht entschieden. Zunächst müsse der Verurteilte angehört werden. «Ein Anhörungstermin ist noch nicht anberaumt, jedoch für August/September 2025 vorgesehen», so der Sprecher. Der Verurteilte sei kein Freigänger und erhalte auch derzeit noch keine «vollzugsöffnenden» Maßnahmen wie Ausgänge.
Kind auf dem Heimweg von der Schule entführt
Die Entführung und Tötung des elfjährigen Jakob von Metzler im Jahr 2002 sorgte bundesweit für Entsetzen. Auf dem Heimweg von der Schule wurde der Sohn eines Frankfurter Bankiers entführt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst.
Der Täter, damals 23 Jahre alt, und sein Opfer kannten sich nur oberflächlich. Der Jurastudent, der Schulden hatte, erstickte den Jungen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Polizei konnte ihn durch die Lösegeld-Übergabe ausfindig machen. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen entdeckt.
Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld
Das Frankfurter Landgericht verurteilte Gäfgen im darauf folgenden Jahr: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren war zwar rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Verbrecher hat viele Rechtsmittel erfolglos eingelegt und ist bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen. Bereits 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgelegt, die im September 2025 endet.