Der verurteilte Mörder von Jakob von Metzler bleibt weiterhin in Haft. Er hat sein Einverständnis für eine Prüfung der Entlassung zurückgezogen.
Kindermörder bleibt in Haft

Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurückgezogen. Zuvor hatte die «Hessische/Niedersächsische Allgemeine» (HNA) berichtet.
Durch das Schreiben seines Verteidigers vom 7. Oktober hat er erklären lassen, dass er nicht mehr mit der weiteren Durchführung des Verfahrens einverstanden ist, obwohl er ursprünglich seiner vorzeitigen Entlassung zugestimmt hatte, erklärte der Sprecher des Landgerichts. Das Gericht hat am 3. November entschieden, dass die bedingte Entlassung nicht möglich ist, da der Verurteilte nicht zustimmt.
Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld
«Eine neuerliche Prüfung einer Entlassung wird erst erfolgen, wenn der Verurteilte einen Entlassungsantrag stellt oder künftig gegenüber der Justizvollzugsbehörde erneut seine Einwilligung in eine Entlassung erklärt», teilte der Sprecher weiter mit.
Der verurteilte Mörder hat sich mittlerweile einen neuen Namen zugelegt, zuvor hieß er Magnus Gäfgen. Im Jahr 2003 wurde er zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht entschied später, dass Gäfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Diese Frist ist mittlerweile abgelaufen.
Antrag bereits 2024 gestellt
Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat der Inhaftierte im Jahr 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Diese Information wurde erst Ende Juli dieses Jahres bekannt. Basierend auf einem Gutachten und einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel beantragte die Staatsanwaltschaft, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, erklärte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies, damals.
Das Landgericht Kassel teilte damals mit, dass über den Antrag noch keine Entscheidung getroffen wurde. Es muss zuerst der Verurteilte angehört werden.
Kind auf dem Heimweg von der Schule entführt
Die Entführung und Tötung des elfjährigen Jakob von Metzler im Jahr 2002 löste bundesweit Entsetzen aus. Auf dem Heimweg von der Schule wurde der Sohn eines Frankfurter Bankiers entführt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst.
Der Täter, damals 23 Jahre alt, und sein Opfer kannten sich nur oberflächlich. Der Jurastudent, der Schulden hatte, erstickte den Jungen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Polizei kam ihm durch die Lösegeldübergabe auf die Spur. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen entdeckt.
Bereits zahlreiche Rechtsmittel eingelegt
Das Frankfurter Landgericht verurteilte Gäfgen im nächsten Jahr schuldig: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren war rechtlich zwar möglich, in der Praxis jedoch so gut wie ausgeschlossen.
Der Verbrecher hat viele Rechtsmittel erfolglos eingelegt und ist bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Bereits im Jahr 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgelegt, die im September 2025 endete.








