Die bayerische Staatsregierung verbietet das Kiffen in ihren Parks – auch im Englischen Garten in München. Aber darf sie das?
Klage gegen Kiff-Verbot im Englischen Garten

Darf im größten Innenstadt-Park der Welt gekifft werden? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigt sich heute (10.00 Uhr) mit dieser Frage. Zwei Männer haben eine Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung eingereicht, im Englischen Garten in München sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.
«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Eduard Burghard, der einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se verboten sein soll – auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen.
Jahrzehntelang haben die Ordnungsbehörden weggeschaut, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit einem Joint entdeckt hätten – aber nach der (Teil-)Legaliserung wurden die Kontrollen verstärkt, sagt Burghard. Die Münchner Polizei kann nicht sagen, wie viele Verstöße gegen das Kiff-Verbot es gegeben hat.
Die bayerische Staatsregierung, die trotz der Teillegalisierung von Cannabis weiterhin den deutschlandweit strengsten Kurs gegen Kiffer verfolgt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können.
Schon im Juli Dämpfer für Staatsregierung
Der VGH hatte erst im Juli jedoch einen Rückschlag für den harten Cannabis-Kurs der Staatsregierung: Das Rauchen von Marihuana im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München ist vorläufig erlaubt, so ein Beschluss des Gerichts.
Der Verwaltungsgerichtshof hob das generelle Verbot für den Konsum von Cannabis-Produkten, das die Bayerische Schlösserverwaltung in ihrer Parkanlagen-Verordnung ausgesprochen hatte, für den nördlichen Bereich des Parks bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auf. Eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit sei dort «nicht belastbar zu begründen», entschied das Gericht.
Es ist unklar, ob es bereits am Montag ein Urteil im Normenkontrollverfahren geben wird, aber die Kläger rechnen damit. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen an anderen Orten in Bayern haben.
Seit Mai 2024 gilt die entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt, «Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Es gilt auch für den Hofgarten in Bayreuth.








