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Klarheit für Verbraucher: So sieht die Heizungsförderung aus

Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen. Doch wie die Förderung genau aussieht, war lange unklar. Kurz vor Jahresende herrscht nun Gewissheit.

Die neue Heizungsförderung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Foto: Fabian Sommer/dpa

Die zukünftige staatliche Förderung für den Wechsel zu einer neuen umweltfreundlichen Heizung ist nun für Hauseigentümer klar. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die neue Heizungsförderung wie geplant ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss noch seine Zustimmung geben, was jedoch als sicher gilt. Laut Ministerium können Förderanträge ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben. Konkret handelt es sich um eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Diese beinhaltet auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern.

Neues Heizungsgesetz und Wärmeplanung

Das Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes, auf das sich die Ampel-Koalition nach langem Ringen geeinigt hat, ist es, die Wärmewende im Gebäudebereich zu beschleunigen und somit mehr Klimaschutz zu erreichen. Konkret bedeutet dies, dass der Einsatz fossiler Energien wie Öl und Gas reduziert wird. Der Kern des Gesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Zunächst gilt das Gesetz jedoch nur unmittelbar für Neubaugebiete.

Eine kommunale Wärmeplanung soll für Bestandsbauten von zentraler Bedeutung sein. Diese Planung soll ab Mitte 2026 in Großstädten und ab Mitte 2028 in den restlichen Kommunen vorliegen. Hauseigentümer sollen dann wissen, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eigene dezentrale Lösungen wie eine Wärmepumpe kümmern sollen.

Kernpunkte der künftigen Förderung

Der Austausch der Heizung wird bereits unterstützt. Es ist geplant, eine Reform durchzuführen. Die wichtigsten Änderungen: Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwindigkeits-Bonus erhalten, und einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommens-Bonus erhalten. Damit soll der Übergang zu klimafreundlichen Heizungen beschleunigt und soziale Schwierigkeiten besser berücksichtigt werden, wie es in der Richtlinie steht.

Grundförderung und Boni

Die Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden werden mit einer Grundförderung von 30 Prozent unterstützt. Dies betrifft Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Diese Förderung steht privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen zur Verfügung.

Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, erhalten einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von fünf Prozent. Biomasseheizungen, die einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten, erhalten einen Zuschlag von 2500 Euro.

Es gibt auch einen Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

Darüber hinaus wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten gewährt, um eine frühzeitige Umrüstung zu fördern. Ab 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Gemäß der Richtlinie entfällt der Bonus ab dem 1. Januar 2037.

Der «Speed-Bonus» wird laut Ministerium für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Ausweitung des «Speed-Bonus» kommt nicht

Nach dem Baugipfel war eigentlich geplant, zum einen den «Speed-Bonus» in den Jahren 2024 und 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen und zum anderen auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter auszuweiten. Aus Kostengründen kommt das aber nun nicht. Die Bundesregierung muss nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind aber weiterhin Milliardengelder in den kommenden Jahren vorgesehen.

Höchstgrenze der förderfähigen Kosten

Die Boni können kombiniert werden, jedoch nur bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Austausch der Heizung betragen 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In diesem Fall beträgt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses 21.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gibt es eine Obergrenze von jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Für Nichtwohngebäude gelten laut Ministerium Grenzen für die förderfähigen Kosten basierend auf der Quadratmeterzahl.

Aktuell gibt es beispielsweise eine Förderung von bis zu 40 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten pro Kalenderjahr bei 60.000 Euro liegen – das gilt sowohl für den Heizungstausch als auch für andere Effizienzmaßnahmen.

Eine neue Regelung ermöglicht es, dass die Höchstgrenzen für förderfähige Kosten für den Austausch der Heizung und für Effizienzmaßnahmen miteinander kombiniert werden können. Wenn ein Einfamilienhaus einen individuellen Sanierungsfahrplan hat, gilt eine Höchstgrenze von 90.000 Euro förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr. Bisher lag die Obergrenze für förderfähige Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr, wie das Ministerium angibt.

Zusätzlich zu den Investitionskostenzuschüssen plant die staatliche Förderbank KfW, zinsvergünstigte Kredite in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit anzubieten. Diese Kredite richten sich an private Selbstnutzer von Wohngebäuden, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro beträgt.

Der Förderfahrplan

In Zukunft können die Zuschüsse für den Austausch der Heizung bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen konzentrieren. Den Ergänzungskredit kann man über die Hausbank beantragen.

Der Heizungstausch kann laut Ministerium nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses – voraussichtlich ab dem 29. Dezember beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. «So profitiert man bereits dann von den neuen Fördersätzen.» Voraussetzung sei, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung gelte für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag müsse dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen in Einfamilienhäusern sei voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich.

Gemäß dem Ministerium muss gemäß der Übergangsregelung ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorgelegt werden, um eine Heizungsförderung und andere Effizienzmaßnahmen zu beantragen.

Wie Verbände die neue Förderung bewerten

«Die neue BEG-Förderung wird keine Euphorie auslösen, wir sind aber unterm Strich zufrieden», sagte Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberaterverbandes GIH. Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch sei künftig zielgenauer und werde mehr Menschen erreichen, vor allem durch den Geschwindigkeitsbonus.

Martin Sabel, der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, betonte, dass es von großer Bedeutung sei, dass das Förderprogramm zum 1. Januar 2024 wie geplant in Kraft trete, um die derzeitige Verunsicherung zu beenden. Basierend auf den BEG-Förderanträgen ist die Nachfrage nach Wärmepumpen derzeit um mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

dpa