Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung fordern, den Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Wie entscheidet das Gericht nach dem Gutachten und den Plädoyers?
Kommt Mannheimer Todesfahrer in Psychiatrie? Urteil erwartet

Zwei Tote, 14 Verletzte: Das Landgericht in Mannheim wird heute um 11.00 Uhr sein Urteil in Bezug auf die Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt an Rosenmontag verkünden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben beantragt, den Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.
Der Mann aus Ludwigshafen war aus Sicht der Staatsanwaltschaft am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe der Deutsche auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und gezielt mit seinem Auto mehrere Passanten angefahren. Bewusst habe er dabei das «Überraschungsmoment» ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt.
Getrieben von starker Wut und Selbstzweifeln?
Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann verstarben direkt in der Fußgängerzone. 14 weitere Personen wurden verletzt, darunter einige schwer.
Der Anwalt des Angeklagten hatte zum Prozessauftakt erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt eigentlich in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer «seelischen Krise» befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefühlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert
Laut Anklage hat der Angeklagte, als er in einer Sackgasse umkehrte, um zu fliehen, von einem Taxifahrer den Weg versperrt bekommen. Der 40-Jährige soll daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss auf die beschädigte Windschutzscheibe abgegeben haben, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Kurz darauf soll er sich mit der Waffe in den Mund geschossen haben, um Selbstmord zu begehen. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn.
Laut Staatsanwaltschaft wird aufgrund der Untersuchungen angenommen, dass der Angeklagte seit langem an einer psychischen Erkrankung leidet. Es ist daher möglich, dass er zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte letzte Woche vor Gericht ausgesagt – jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Auch die Plädoyers fanden hinter verschlossenen Türen statt. Wie ein Sprecher des Mannheimer Landgerichts am Freitag mitteilte, forderte die Staatsanwaltschaft neben der geforderten Einweisung in eine Psychiatrie eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Nebenkläger schlossen sich den Ausführungen und Anträgen der Anklagebehörde an. Die Verteidigung stellte keinen Antrag zur Strafhöhe.








