Lachgas hat sich zur Partydroge entwickelt. Experten warnen vor Risiken für die Gesundheit – besonders bei Jugendlichen. Kommen jetzt zügig strengere Vorgaben?
Lauterbach für rasches Lachgas-Verbot für junge Leute
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Umgang mit Lachgas als Partydroge besonders bei jungen Leuten rasch verbieten. «Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Deswegen gehe ich davon aus, dass wir Lachgas und sogenannte K.-o.-Tropfen noch in dieser Legislatur mit den Stimmen einer großen Mehrheit im Parlament gesetzlich unterbinden können.»
Lauterbach plant, am Mittwoch einen Entwurf ins Kabinett einzubringen, den die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen vor der vorgezogenen Neuwahl einem anstehenden Gesetz hinzufügen können.
«Wir können nicht länger hinnehmen, dass Lachgas als populäre Partydroge leicht verfügbar ist und insbesondere über Automaten oder Spätis verkauft wird», sagte der Minister. «Auch den Missbrauch von Industriechemikalien als Vergewaltigungsdroge müssen wir entschlossen bekämpfen.» Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben. «Deswegen sollten wir jetzt auch unverzüglich handeln.»
Lachgas als Partydroge auf dem Vormarsch
Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), hat in den letzten Jahren als Partydroge an Beliebtheit gewonnen. Konsumenten inhalieren den euphorisierenden Stoff über Luftballons. Ebenfalls im Fokus stehen die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gemischt werden. Nach einigen Minuten fühlen sich Opfer benommen und können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen diese Gelegenheit beispielsweise für sexuelle Übergriffe oder Raubüberfälle.
Laut Entwurf sollen Lachgas und die beiden anderen Substanzen künftig bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf Minderjährige kommen. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher.
Von Verboten ausgenommen bleiben sollen «anerkannte Verwendungen» zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und die Verwendung als Arzneimittel. Weiter möglich sein soll auch die Verwendung in Behältnissen bei denen wegen ihrer Beschaffenheit kein realistisches Missbrauchsrisiko besteht – beispielsweise bei Fertigsprühsahne.