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Rachemord in der Schweiz – Lebenslange Haft für 25-Jährigen

Um den Tod des Vaters zu rächen, soll ein Geschwisterpaar einen Racheplan an dem mutmaßlichen Verursacher geschmiedet haben. Für den Mord an dem Asylbewerber in der Schweiz folgt jetzt das Urteil.

Der angeklage Deutsch-Afghane muss für XX Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)
Foto: Michael Matthey/dpa

Ein 25-Jähriger muss lebenslang ins Gefängnis, weil er einen detailliert geplanten Rachemord an einem Asylbewerber in der Schweiz begangen hat. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Deutsch-Afghanen wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die Richter sind überzeugt, dass der Mann zusammen mit seiner in Pakistan lebenden Schwester einen heimtückischen Plan geschmiedet hat, um den Tod ihres Vaters im Jahr 2022 zu rächen.

Die Schwurgerichtskammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte im Juni 2023 mit seiner damaligen Partnerin in die Schweiz reiste, wo die Zielperson – ein Freund aus Kindheitstagen – lebte. Unter falscher Identität soll die Schwester zuvor eine Liebesbeziehung zu dem Asylbewerber aufgebaut und ihn am Tattag zu einem vermeintlichen Überraschungstreffen gelockt haben. Dort traf der Mann jedoch auf den Angeklagten, der ihm erst Handy-Probleme vortäuschte und dann mit einem Armeemesser mit gezackter Klinge in die Brust stach. Rettungskräfte konnten nichts mehr für den Angegriffenen tun.

Handy-Nachrichten sprechen eindeutige Sprache 

Der Angeklagte floh zurück nach Deutschland, wo der im Januar 2024 in Braunschweig festgenommen wurde. Auf die Spur des 25-Jährigen kamen die Ermittler über das Telefon, dass das Angriffsopfer bei sich hatte, als es aufgefunden wurde. Allein die Nachrichten vom Tattag sprechen eine eindeutige Sprache, wie das Gericht befand. «Das ist die richtige Stelle, bring ihn her», zitierte der Richter. Mit letzter Kraft habe das Opfer noch die Aufklärung selbst eingeleitet. 

Es wurde aus den Chats deutlich, dass die Schwester den Freund aus Kindheitstagen mit dem Tod des Vaters in Verbindung brachte. Sie behauptete, dass der Mann etwas Schreckliches getan habe und dafür bestraft werden müsse. Die Richter zweifelten daran, dass der Angeklagte nicht nachgefragt hatte, worum es genau ging. Die Nachrichten des Geschwisterpaares zeigten jedoch, wie detailliert vor allem die Schwester plante: Sie wollte ein Messer besorgen, eine Schweizer Sim-Karte kaufen, Nummernschilder verändern und die Freundin unter dem Vorwand eines Urlaubs mitnehmen.

Zwei wichtige Zeugen 

Der Richter bezeichnete die frühere Freundin des Verurteilten als wichtige Zeugin, die in der Schweiz noch auf ihr eigenes Verfahren wartet. Am Tattag war sie in der Nähe im Auto geblieben und hatte die Messerattacke selbst nicht gesehen, jedoch die Situation glaubhaft geschildert.

Zentral wurde auch die Aussage eines Mithäftlings aus Deutschland. Ihm soll der Festgenommene so ziemlich alles erzählt haben. «Seine Angaben weisen eine unglaubliche Fülle von Details auf», sagte der Richter. Für seine Mithilfe habe der Zeuge allerdings auch einen Preis gezahlt, in der JVA habe es Übergriffe auf ihn gegeben. 

Teilgeständnis des Angeklagten 

Der Angeklagte hörte kopfschüttelnd die knapp einstündige Urteilsbegründung. Die Richter sahen aufgrund der detaillierten Planung und des arglosen Opfers das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an, lehnten jedoch niedrige Beweggründe ab. Das Strafmaß entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, jedoch wurde keine besondere Schwere der Schuld verhängt, wie gefordert.

Dem Angeklagten wurde zumindest teilweise zugutegehalten, dass er nicht die Absicht hatte, sein Gegenüber zu töten. Im Verlauf des Prozesses gab er zu, am Tattag in Haute-Nendaz im schweizerischen Kanton gewesen zu sein. Er behauptete jedoch, dass er das Messer nur aus Selbstschutz bei sich hatte. Die Verteidigung plädierte daher auf Körperverletzung mit Todesfolge und forderte eine milde Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Todesumstände des Vaters unklar

Völlig unklar blieben im Verlauf des Verfahrens die genauen Umstände für den Tod des Vaters im Jahr 2022, den das Geschwister rächen wollte. Der Richter ging abschließend aber noch allgemein auf Morde ein, die vermeintlich im Namen der Ehre verübt werden. «Solche Taten wird die deutsche Justiz nie dulden», sagte er.

dpa