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Leichenteile in Tiefkühltruhe: Lebenslang wegen Mordes

Bei einem Mann werden Leichenteile in einer Tiefkühltruhe entdeckt. Nun verurteilt ihn das Landgericht Bielefeld wegen Mordes.

Der Angeklagte ist nun wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild)
Foto: Guido Kirchner/dpa

Ein halbes Jahr nach dem Fund menschlicher Leichenteile in einer Kühltruhe wurde ein Angeklagter wegen Mordes und Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, wie ein Gerichtssprecher nach dem Urteil mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden.

Laut dem Sprecher hat das Gericht festgestellt, dass der Angeklagte das Mordmerkmal der Verdeckung angewendet hat. Er hat sein Opfer niedergeschlagen und dann – um die Körperverletzung zu vertuschen – den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades getötet. Zu diesem Zeitpunkt galt der 62-Jährige bereits seit einem Jahr als vermisst.

Grausiger Fund in Gefriertruhe

Im Oktober 2024 fanden Ermittler in der Wohnung des polnischen Staatsangehörigen in Verl, Ostwestfalen, 14 tiefgefrorene Leichenteile. Die Todesursache wurde durch eine Obduktion als Schädelhirntrauma aufgrund stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf festgestellt.

Der Fund eines Streits zwischen mehreren Männern aus der Trinkerszene ereignete sich vor einem Bahnhofsgebäude. Ein Zeuge hörte, dass es bei der Auseinandersetzung um ein Tötungsdelikt ging. Der damals 40-Jährige gestand gegenüber einer Polizeistreife emotionslos, dass die Beamten in seiner Wohnung eine Leiche finden würden.

Prozessbeginn zunächst wegen Totschlags 

Der Prozess begann vor etwa einem Monat zunächst wegen Totschlags. Ein Psychiater, der als Zeuge vernommen wurde, berichtete, dass der Angeklagte von fehlenden Hilfen, einem Suizidversuch, Alpträumen und finanziellen Problemen gesprochen hatte.

Er erzählte auch, dass die Leiche drei Tage lang in seiner Wohnung gelegen habe, bis er sie gewaschen, zerteilt und eingefroren habe. An dem Tag der Tat habe er viel getrunken und das spätere Opfer auf dem Heimweg von einem Freund mit zu sich nach Hause genommen.

Der Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage der dpa, dass im Verfahren auch eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum diskutiert wurde. Allerdings konnte das Landgericht nicht feststellen, dass der Angeklagte durch den Alkoholkonsum in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war.

dpa