Das Ausreiseverbot wurde aufgehoben, Auflagen wie elektronische Fußfessel und Führungsaufsicht bleiben bestehen. Neue Entscheidungen über Aufenthaltsregelungen stehen an.
Verdächtiger im Fall Maddie darf Deutschland verlassen

Der Verdächtige im Fall Maddie darf Deutschland wieder verlassen, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) in Celle eine Regelung aufgehoben hat, die ihn zu einem Wohnsitz im Inland verpflichtet hatte, wie eine Sprecherin bestätigte. Die weiteren Auflagen, die er nach der Verbüßung einer Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung erhalten hat, bleiben jedoch bestehen. Der Deutsche muss weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und sich bei der Führungsaufsicht melden.
Das zuständige Landgericht Hildesheim muss nun neu über die Wohn- und Aufenthaltsregelungen für den Mann entscheiden, wie das Gericht in Celle mitteilte. Laut dem Oberlandesgericht sei etwa ein zeitweiliges Ausreiseverbot «zur Regelung technischer Angelegenheiten» oder ein Aufenthaltsverbot in bestimmten Regionen denkbar. Zuvor hatte der Verteidiger eine Beschwerde gegen die Auflagen für seinen Mandanten eingelegt.
Für den Mann besteht nun keine Einschränkung mehr hinsichtlich seiner Ausreise, er hat die Erlaubnis Deutschland zu verlassen. Gemäß der Sprecherin des OLG darf er sich nun innerhalb Europas frei bewegen. Dies sei schließlich mit einem Personalausweis möglich. In einer Mitteilung des Oberlandesgerichts wurde außerdem erklärt, dass die Führungsaufsicht dazu dienen soll, bei der Wiedereingliederung von Straftätern zu helfen und Rückfälle zu verhindern. Grundsätzlich sei dies auch möglich, wenn sich der Betroffene im Ausland aufhält.
Verdächtig im Fall «Maddie»
Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen. Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der vermissten Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex. Die Unschuldsvermutung gilt.
Madeleine McCann ist im Jahr 2007 im Alter von drei Jahren während eines Portugal-Urlaubs aus der Ferienwohnung ihrer Eltern verschwunden. Trotz langjähriger Ermittlungen und intensiver Medienberichterstattung bleibt ihr Schicksal ungelöst.








