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Maddie-Verdächtiger: Staatsanwaltschaft will Gerichtswechsel

Der 48-jährige Deutsche ist vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Mit der Revision wollen die Strafverfolger aber nicht nur die Aufhebung dieses Urteils erreichen.

Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Braunschweig geht, sollen Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Maddie-Verdächtigen in Göttingen neu verhandelt werden. (Archivbild)
Foto: Swen Pförtner/dpa

Die Ankläger streben einen Gerichtswechsel für einen möglichen neuen Vergewaltigungsprozess gegen den Maddie-Verdächtigen an. Laut Behördensprecher Hans Christian Wolters wird neben der Aufhebung des Freispruchs eine neue Verhandlung am Landgericht Göttingen beantragt. Das Ziel ist es, einen möglichst unvoreingenommenen Umgang mit dem Prozessstoff zu gewährleisten.

Im Oktober 2024 wurde der 48-jährige Deutsche vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin erklärte damals, dass es nicht genügend Beweise für die fünf Taten in Portugal gebe, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Die Staatsanwaltschaft hat hingegen Berufung eingelegt, wodurch der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Die Verteidigung hat den Freispruch als einzigen richtigen Ausgang des Verfahrens bezeichnet.

Entscheidung vom BGH steht noch aus 

Das Landgericht Göttingen war bisher nicht in das Verfahren involviert, sagte Wolters, um zu erklären, warum die Strafverfolger der Meinung waren, dass das Verfahren nicht mehr in Braunschweig verhandelt werden sollte. Es ist noch unklar, wann der Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revision entscheidet.

Die Staatsanwaltschaft forderte nach dem Braunschweiger Prozess um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.

International im Fokus

Im Fokus internationaler Berichterstattung ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil die deutschen Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen im Maddie-Komplex spricht Anwalt Friedrich Fülscher von einer «massiven Vorverurteilungskampagne».

Das britische Mädchen, welches damals drei Jahre alt war, verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage in Praia da Luz in Portugal. Es gibt keine Anklage in diesem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung.

Verdächtiger aus Haft entlassen 

Im Jahr 2019 wurde der Mann vom Landgericht Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung in Portugal zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Diese hat er bereits verbüßt, vor etwa einem Monat wurde der 48-Jährige aus dem Gefängnis entlassen.

Der Mann muss in Freiheit bestimmten Auflagen folgen. Er trägt eine Fußfessel und muss mindestens einmal im Monat Kontakt mit einem Bewährungshelfer haben. Zudem muss er dem Gericht im Voraus jeden Wohnortwechsel mitteilen und die Zustimmung einholen.

dpa