Keine Kita, keine Kontakte: Eine Achtjährige wurde 2022 aus einem Haus im Sauerland in NRW befreit. Ihre Mutter und Großeltern sind jetzt angeklagt. Der Prozess beginnt aber nicht wie geplant.
Kleine Tochter jahrelang eingesperrt – Mutter vor Gericht

Der Gerichtsprozess gegen eine Mutter, die angeklagt ist, ihre kleine Tochter fast ihr ganzes Leben lang in einem Haus im Sauerland versteckt zu haben, wurde kurz nach Beginn unterbrochen. Die Frau wird beschuldigt, das Mädchen vollständig von der Außenwelt isoliert zu haben. Die damals Achtjährige wurde 2022 von der Polizei aus dem Einfamilienhaus der Großeltern in Attendorn befreit.
Der Großvater des Kindes, der mitangeklagt ist, war am Mittwoch nicht im Landgericht Siegen anwesend. Sein Rechtsvertreter gab an, dass der 83-Jährige erst am Vortag aus dem Krankenhaus entlassen wurde und bettlägerig sei.
Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst sagte, es liege kein ärztliches Attest vor. Der Mann sei somit «unentschuldigt abwesend». Deswegen könne die Anklageschrift nicht verlesen werden. Die Verhandlung wurde nach rund einer halben Stunde unterbrochen und soll am 12. Januar wie geplant fortgesetzt werden. Offen ist nach Angaben der Richterin, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Die Vorwürfe: Freiheitsberaubung und Körperverletzung
Der 49-jährigen Mutter des Kindes werden die Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten vorgeworfen. Sie soll das Mädchen schon seit frühem Kleinkindalter rund sieben Jahre lang im Haus der Großeltern eingesperrt haben. Der Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Neben dem Großvater ist auch die Großmutter wegen Beihilfe angeklagt. Die 80-Jährige war beim Prozessbeginn anwesend. Laut Anklage wurde dem Kind seit 2015 ein normales Leben mit Kindergarten, Schule und jeglichem Kontakt zu anderen Menschen verwehrt. Es soll aufgrund der Isolation erhebliche Entwicklungsverzögerungen erlitten haben und ist mittlerweile zwölf Jahre alt.
Richterin bot ein Rechtsgespräch an
Am Mittwoch erklärte Metz-Horst, dass sie der Mutter und den Großeltern des Kindes bereits zuvor ein Rechtsgespräch angeboten habe. Dieses Angebot erneuerte sie nun. Ob darauf eingegangen wird, blieb zunächst unklar. Bei einem Rechtsgespräch wird versucht, zwischen den Prozessbeteiligten eine Verständigung zu erreichen, unter anderem um die Dauer des Verfahrens zu verkürzen.








