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Mallorca: Sieben Jahre Haft für Kegelbrüder gefordert

Acht Kegelbrüder aus dem Münsterland sollen nach einem Brand auf Mallorca für sieben Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vorsätzliche Brandstiftung vor.

Die Justiz auf Mallorca hat gegen die sogenannten Kegelbrüder Anklage wegen vorsätzlicher Brandstiftung erhoben und sieben Jahre Haft gefordert. (Archivbild)
Foto: 5vision/dpa

Nach langjährigen Ermittlungen hat die spanische Justiz Anklage gegen acht Hobbykegler aus dem Münsterland wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung auf Mallorca erhoben. Dies wurde von der Rechtsanwältin der sogenannten Kegelbrüder, María Barbancho, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.

Forderung: Haft und 100.000 Euro Schadenersatz

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die Deutschen für sieben Jahre hinter Gitter, wie die «Mallorca Zeitung» unter Berufung auf die ihr vorliegende Klageschrift berichtete. Zudem sollten sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Die jungen Männer haben stets ihre Unschuld beteuert.

Ihnen wird vorgeworfen, am 20. Mail 2022 vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse der Kneipe «Why not Mallorca» geworfen zu haben, das in Brand geriet. Auch ein Bordell, eine Privatwohnung und Teile des angrenzenden Hotels wurden durch das Feuer beschädigt. Da auch mehrere Menschen leichte Verletzungen erlitten, wird den Deutschen auch Körperverletzung vorgeworfen.

Anwältin: Bislang keine eindeutigen Beweise

Die Gruppe bestand aus 13 Urlaubern. Einer von ihnen wurde bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Vier weitere konnten das Gefängnis nach etwa zweieinhalb Wochen gegen Kaution verlassen. Die verbleibenden acht verbrachten rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie gegen Kaution freigelassen wurden und in ihre Heimat zurückreisen durften.

Rechtsanwältin Barbancho betonte, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. In den Ermittlungsakten gebe es «zahlreiche entlastende Anhaltspunkte», schrieb sie in einer Mitteilung. Die bisherigen Ermittlungen hätten keine belastbaren oder eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten hervorgebracht.

Die Verteidigerin betonte, dass die Angeklagten darauf vertrauten, dass der Sachverhalt in der bevorstehenden Hauptverhandlung umfassend, objektiv und fair aufgeklärt werde. Ein Termin für den Beginn des Prozesses wurde zunächst nicht bekannt.

dpa