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Tödlicher Angriff in Berlin: Frau von Ex-Mann erstochen

Ein Femizid erschüttert Berlin: Frau stirbt trotz Schutzmaßnahmen durch ihren Ex-Mann auf offener Straße.

Trotz einer Notoperation starb die Frau im Krankenhaus an ihren Verletzungen. (Symbolbild)
Foto: Lino Mirgeler/dpa

Die Frau und Mutter von vier Kindern hat fast alles getan, um sich vor ihrem gewalttätigen Ex-Mann zu schützen. Weder die Berliner Polizei noch die Gerichte konnten jedoch das Schlimmste verhindern: Am Mittwochabend wurde die 36-Jährige mutmaßlich von ihrem früheren Ehemann auf der Straße in Berlin mit einem Messer getötet.

Der 50 Jahre alte Mann wurde festgenommen. Die Polizei geht nach ersten Erkenntnissen von einer Beziehungstat aus, einem sogenannten Femizid oder angeblich «verletzter Ehre» also einer Tat eines Mannes als Rache an seiner früheren Frau, die ihn verließ, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der dpa sagte. Täter und Opfer sind Libanesen. 

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, sagte der Zeitung «B.Z.»: «Zum Motiv lässt sich weiter sagen, dass wir davon ausgehen, dass der Täter sich durch die Trennung in seiner Ehre verletzt gefühlt hatte. Um diese wiederherzustellen, entschied er sich, seine Ex-Frau umzubringen.»

Zuvor schon gerichtliches Annäherungsverbot

In der Ehe gab es bereits mehrere Fälle von häuslicher Gewalt gegen die Frau durch den Mann. Schließlich trennte sich die Frau und erwirkte auch über das Gericht eine sogenannte Gewaltschutzverfügung und ein Annäherungsverbot. Das bedeutet, dass der Ex-Ehemann sich ihr nicht nähern durfte, sie nicht ansprechen konnte und einen vorgeschriebenen Abstand einhalten musste.

Dann lauerte er ihr jedoch am Mittwochabend im Stadtteil Zehlendorf im Südwesten Berlins auf dem Gehweg vor der Haustür in der Hampsteadstraße auf und griff sie an, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Frau erlitt schwere Stich- und Schnittwunden. Sofort alarmierte Sanitäter konnten sie zunächst wiederbeleben und in ein Krankenhaus bringen. Dort wurde sie notoperiert, verstarb jedoch trotz der schweren Verletzungen. Eine Mordkommission des Landeskriminalamtes (LKA) hat die Ermittlungen übernommen.

Nach Berichten von «B.Z.» und «Berliner Zeitung» versammelten sich rund 50 Menschen vor dem Krankenhaus. Die Charité, zu der das Krankenhaus gehört, bestätigte, «dass es heute Nacht zu einer Ansammlung einer Menschengruppe vor dem Krankenhaus Campus Benjamin Franklin kam». Die Polizei sei eingesetzt worden. Büchner äußerte sich dazu nicht, sagte aber: «Einen Clan-Zusammenhang kann ich nicht bestätigen.»

Urteile zu Morden durch Verwandte an Frauen in Berlin

Im letzten Jahr sorgten Morde an afghanischen Frauen durch Verwandte in Berlin für Empörung. Zwei afghanische Brüder haben im Juli 2021 ihre Schwester getötet, ihre Leiche in einem Koffer mit dem Zug nach Süddeutschland gebracht und dort in einem Wald begraben. Das Gericht urteilte, dass der Mord geschah, weil die Schwester anders leben wollte als von der Familie erwartet, und verhängte lebenslange Gefängnisstrafen.

Ebenfalls 2023 wurde der Ehemann einer sechsfachen Mutter aus Afghanistan zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte die Frau aus Rache ermordet. Auf offener Straße griff er sie mit einem Jagdmesser an – nur wenige Wochen nach ihrer Trennung. «Er hat die Frau als seinen Besitz betrachtet», so der Richter im Urteil. «Er ist maßlos eigensüchtig, verschlagen, manipulativ und bösartig.»

Solche Gewaltverbrechen werden heute auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Die häufigste Form ist die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner, aber auch andere Familienmitglieder können in einigen Fällen Täter sein, wenn es um die vermeintliche Ehre der Familie geht.

Ein berühmter Fall war der Mord an der Deutsch-Kurdin Hatun Sürücü, die im Jahr 2005 in Berlin an einer Bushaltestelle von ihrem jüngsten Bruder durch drei Kopfschüsse getötet wurde, weil sie ein selbstbestimmtes Leben nach westlichem Vorbild führen wollte.

GdP: Polizisten geraten bei Stalking-Betroffenen an ihre Grenzen

Die Gewerkschaft der Polizei spricht angesichts des Todes der Frau in Zehlendorf davon, dass Tötungen von Frauen ein wachsendes Problem in unserer Gesellschaft seien. «Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Wegweisung, zum Betretungsverbot und zur Ingewahrsamnahme von Tätern sind mit Blick auf die Anzahl von Plätzen in Frauenhäusern zu gering und greifen oftmals viel zu kurz», so GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Polizistinnen und Polizisten gerieten immer wieder an ihre Grenzen, wenn es darum gehe, Betroffene von häuslicher Gewalt oder Stalking schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

dpa