Polizei wirft ihm 23 mutmaßliche Straftaten vor, darunter schwere Sexualdelikte. Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht noch aus.
Skandal um Marius Borg Høiby: Schwere Vorwürfe gegen norwegischen Prinzensohn

Wird der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit vor Gericht gestellt? Die ermittelnde Polizei wirft Marius Borg Høiby, dem Prinzessinnensohn, insgesamt 23 mutmaßliche Straftaten vor, darunter schwere Sexualdelikte. Der Strafverfolger der Osloer Polizei, Andreas Kruszewski, gab auf einer Pressekonferenz in der norwegischen Hauptstadt bekannt, dass es eine zweistellige Zahl an Geschädigten in dem Fall gibt.
Høiby wurde im Herbst 2025 und Frühjahr 2025 mehrmals verhört und hat mit der Polizei zusammengearbeitet, sagte Kruszewski. Es liegt nun an der Osloer Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob sie Anklage gegen den 28-Jährigen erheben möchte. Ein genauer Zeitpunkt für diese Entscheidung ist noch nicht bekannt.
Marius Borg Høiby ist das älteste der drei Kinder von Mette-Marit (51) und der Stiefsohn von Kronprinz Haakon (51). Zusammen mit dem Thronfolger Haakon hat Mette-Marit zwei weitere Kinder, die Erbprinzessin Ingrid Alexandra (21) und den Prinzen Sverre Magnus (19). Høiby gehört zur Königsfamilie, hat jedoch keinen Prinzentitel und ist kein offizielles Mitglied des norwegischen Königshauses.
Alkohol, Kokain und schwere Vorwürfe
Dennoch dominiert der Fall Høiby seit fast einem Jahr die Schlagzeilen in Norwegen. Nach anfänglichen Vorwürfen bezüglich Körperverletzung und Sachbeschädigung gab er im August 2024 zu, unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden zu sein und Gegenstände in ihrer Wohnung zerstört zu haben. In einer schriftlichen Erklärung berichtete er damals von psychischen Problemen und davon, dass er schon seit geraumer Zeit mit Drogenmissbrauch zu kämpfen habe.
Im Zuge der Untersuchungen hat die Polizei die Anschuldigungen gegen Mette-Marits Sohn immer weiter ausgeweitet. Er wurde mehrmals festgenommen und saß im November sogar eine Woche in Untersuchungshaft, nachdem damals neue Vorwürfe zu mehreren mutmaßlichen Sexualdelikten bekannt geworden waren.
Høiby hat die meisten Anschuldigungen bestritten. Vor allem diejenigen zu den Sexualdelikten bestreite er entschieden, sagte einer seiner Verteidiger, Petar Sekulic, nun dem norwegischen Rundfunksender NRK.
Anschuldigungen von Sexualdelikten bis Verkehrsverstößen
Die Polizei ist jedoch sicher, dass Høiby eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, darunter mehrere Sexualstraftaten nach dem norwegischen Vergewaltigungsparagrafen, die schwerwiegendsten der Anklagen.
Die Liste der Anschuldigungen, die Kruszewski zum Abschluss der mehr als zehnmonatigen Ermittlungen der Polizei verlas, ist lang: «Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr, zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr, vier Fälle von sexuell kränkendem Verhalten, ein Fall von Misshandlung in engen Beziehungen, zwei Fälle von Körperverletzung, ein Fall von Sachbeschädigung, ein Fall von Drohung, fünf Fälle von Verstößen gegen Besuchsverbote, ein Fall von Verunglimpfung eines Polizeibeamten und fünf Fälle von Straßenverkehrsverstößen.»
Anklage oder nicht?
Details können wir dazu nicht nennen, sagte Kruszewski – daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich abzuschätzen, ob man auch nach deutschem Recht von mutmaßlichen Vergewaltigungen sprechen kann. Andere Verfahren, darunter zu mehreren vermuteten Sexualstraftaten, seien hauptsächlich aus Mangel an Beweisen oder aufgrund der Verjährung eingestellt worden, sagte Kruszewski.
Es bleiben jedoch noch die genannten 23 Strafpunkte. Die angeklagten Sexualdelikte können gemäß norwegischem Recht potenziell zu mehreren Jahren Gefängnis führen, wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, Anklage zu erheben.
Ausgemachte Sache ist das Beobachtern zufolge nicht. «Es ist wichtig, zu unterstreichen, dass die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis als die Polizei kommen kann», sagte der Kriminalexperte und Kommentator der Zeitung «Verdens Gang», Øystein Milli. Es sei also nicht gegeben, dass es zu einer Anklage kommen werde.