Jugendlicher erhält sechs Jahre und sechs Monate Haft wegen tödlicher Würgeattacke unter Drogeneinfluss.
15-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt wegen Totschlags
Ein 15-Jähriger wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Freundin kurz nach Weihnachten erwürgt haben soll. Das Landgericht Ulm sprach den Teenager des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kammer verhängte eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Aufgrund seiner Minderjährigkeit fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorfall hatte nicht nur die Menschen in der Region schockiert: Die leblose Jugendliche wurde während einer Suchaktion im Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen gefunden. Rettungskräfte brachten sie ins Krankenhaus. Obwohl die Teenagerin zunächst wiederbelebt werden konnte, verstarb sie jedoch am Neujahrstag an den Folgen ihrer Verletzungen.
Die Polizei nahm den Angeklagten in der Nähe des Tatorts fest. Laut Polizei leistete er bei der Festnahme keinen Widerstand. Er hatte nach der Würgeattacke selbst den Notruf gewählt.
Ecstasy-Einfluss
Laut Gerichtssprecherin zeigte sich der Jugendliche auch vor Gericht geständig. Er soll die Tat demnach unter Einfluss von Ecstasy begangen haben. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ecstasy-Beeinflussung den Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte, als ein in vollem Umfang Schuldfähiger. «Das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit konnte die Kammer daher nicht ausschließen», so die Gerichtssprecherin weiter.
Das Gericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu sechs Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags. Die Verteidigung hatte auf eine vierjährige Strafe plädiert. Der Prozess hatte im Juli begonnen und erstreckte sich über elf Verhandlungstage, an denen Zeugen und Sachverständige angehört wurden.