Eine Vierjährige geht mit ihrer Mutter einkaufen – und wird plötzlich von einem Mann mit einem Messer attackiert. Nun beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.
Messerangriff auf Mädchen: 34-Jähriger vor Gericht
Etwa sechs Monate nachdem ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu mit einem Messer angegriffen wurde, beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der 34-Jährige wird vor dem Landgericht Ravensburg des versuchten Mordes beschuldigt. Aufgrund der Annahme der Anklagebehörde, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist, wurde ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Er soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Der Mann, der aus Syrien stammt und einen niederländischen Pass hat, wird verdächtigt, das Mädchen in einem Supermarkt schwer verletzt zu haben. Die Polizei berichtete von einem plötzlichen Angriff mit einem Küchenmesser. Das Kind wurde in ein Krankenhaus gebracht und operiert. Die Verletzungen waren laut Polizei nicht lebensbedrohlich. Es gab keine Verbindung zwischen Täter und Opfer. Das vierjährige Mädchen war mit seiner Mutter im Supermarkt gewesen.
Mann war polizeibekannt
Der vermeintliche Täter wurde kurz nach dem Angriff festgenommen. Nach einem Unterbringungsbefehl wurde der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Es wurde auch ein psychiatrisches Gutachten angeordnet. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Der Mann war den Ermittlern zufolge bereits polizeibekannt.
Ein Kunde im Supermarkt hatte das Geschehen bemerkt, dem Angreifer das Messer abgenommen und die Beamten verständigt. Der damals 52-Jährige war nicht verletzt worden. «Der Zeuge hat die Polizei gerufen und uns durchgegeben, wo der Mann sich befindet. So konnten meine Kollegen ihn festnehmen», hatte eine Polizeisprecherin berichtet.
Motiv unklar
Die Gründe und das Motiv der Tat sind immer noch unbekannt. Der Verdächtige hat sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bis Ende Oktober wurden fünf Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Laut Staatsanwaltschaft sollen zu Beginn des Prozesses vier Zeugen aussagen.
Trotz möglicher Schuldunfähigkeit kommt es bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.