Im Prozess um den tödlichen Schuss eines 15-Jährigen auf seinen 14 Jahre alten Mitschüler in Unterfranken fällt nun das Urteil. War es Mord oder Totschlag? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten.
Mitschüler von hinten erschossen – Urteil steht an

Nachdem ein 15-Jähriger im vergangenen September einem 14-Jährigen in den Kopf geschossen hatte, steht nun das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der Jugendliche wegen Mordes für mehrere Jahre eingesperrt wird. Der Verteidiger hingegen plädiert auf Totschlag. Das Urteil wird um 10.00 Uhr von der Großen Jugendkammer des Landgerichts Würzburg verkündet.
Der Angeklagte hat im Prozess zugegeben, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Er betonte jedoch, dass dies nicht absichtlich geschah. Zum Abschluss entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und drückte sein tiefes Bedauern aus.
Mehrjährige Haftstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Tat in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg ist ein Mord. Zudem wird das Mordmerkmal der Heimtücke bestätigt, da der Kopfschuss von hinten kam. Die geforderte Strafe: acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Die Höchststrafe beträgt zehn Jahre. Außerdem wurde beantragt, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und den 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung unterzubringen.
Verteidiger plädiert auf Totschlag
Der Verteidiger des Jugendlichen widersprach dem. Er argumentierte, dass eine Verurteilung wegen Mordes nicht möglich sei, da kein Mordmerkmal vorliege. Insbesondere die Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und den Umständen der Tat ausgeschlossen werden, so der Anwalt des Angeklagten in dem nichtöffentlichen Prozess. Er plädierte auf eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung sah der Verteidiger nicht als erfüllt an.
Familie des Opfers hofft auf Aufklärung des Motivs
Die Eltern des ermordeten italienischen Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer weitgehend dem der Staatsanwaltschaft an. Sollte die Jugendkammer nicht die Sicherungsverwahrung anordnen, schlug ihr Anwalt vor, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängen sollte als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Familie betonte zu Beginn des Prozesses, dass die Aufklärung des Motivs und eine Entschuldigung für sie von großer Bedeutung sind.
Die beiden Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Seit dem 3. Mai steht der Angeklagte vor Gericht. Er hatte seinen Mitschüler mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Zu Beginn des Prozesses erklärte sein Verteidiger jedoch, dass der Schuss nicht geplant war, sondern aus der Situation heraus entstanden sei. Darüber hinaus ließ der Angeklagte durch eine Gerichtssprecherin mitteilen, dass er sich wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Aufgrund seines jugendlichen Alters sieht das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor.
„Der Zug hat eine Verspätung von 15 Minuten“, sagte der Zugführer.








