Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Langer Streit um Mops «Edda»: Klägerin scheitert in Berufung

Mops «Edda» hat viele Schlagzeilen produziert. Ihre Besitzerin, die die Hündin 2018 über ein Online-Portal gekauft hatte, scheitert nach langem Streit nun auch vor dem Oberlandesgericht in Hamm.

Vor dem Oberlandesgericht in Hamm hat eine Verhandlung nach Schadenersatzforderungen der Hundekäuferin begonnen (Foto Archiv).
Foto: Guido Kirchner/dpa

Fast sechs Jahre nach dem Kauf der Mops-Dame «Edda» 2018 bei Ebay-Kleinanzeigen und nach langem Streit über den damaligen Gesundheitszustand der Hündin ist die Käuferin auch in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm gescheitert. Die Berufung der Klägerin wurde nach der mündlichen Verhandlung am Montag abgewiesen, wie das OLG anschließend mitteilte. «Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.» Damit sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Diese Entscheidung beendet das juristische Ringen in dem Fall, der sogar international für Aufsehen gesorgt hatte.

Die Käuferin, eine Polizeibeamtin aus dem Kreis Mettmann, kaufte den Mops Ende 2018 von der Stadt Ahlen in Westfalen über das Online-Portal für 690 Euro. Ein Mitarbeiter der Stadt hatte das Tier über sein Konto angeboten und als gesund beschrieben. Die Hündin war zuvor von der Stadt von einer Schuldnerin gepfändet worden.

Die Klägerin fühlte sich über den Gesundheitszustand des Tieres getäuscht und forderte eine fünfstellige Summe von der Stadt. Laut OLG-Sprecherin wollte sie sicherstellen, dass die Stadt auch zukünftige Behandlungskosten übernimmt.

Hundebesitzerin sprach von weiter hohen Behandlungskosten 

Die Klägerin sagte am Montag am Rande des Verfahrens, die Hündin leide weiterhin unter Augenbeschwerden. Der von ihr in «Wilma» umbenannte Mops benötige täglich eine teure Salbe. Das Tier werde darauf dauerhaft angewiesen sein, die Kosten seien erheblich, schilderte sie einem dpa-Reporter. Auch mehrere Operationen waren nach früheren Angaben erfolgt. Der Mops als Haupt-«Person» war nicht zum Gerichtstermin erschienen. 

Die Klägerin hatte bereits im April 2023 vor dem Landgericht Münster keinen Erfolg mit ihrer Schadenersatzforderung. Es wurden ihr lediglich rund 226 Euro plus Zinsen für Impfkosten zugesprochen, die die Stadt zu zahlen hatte. Das Landgericht sah es damals nicht als erwiesen an, dass das Tier zum Verkaufszeitpunkt nicht entwurmt war und mehrere Augenkrankheiten hatte, wie von der Klägerin behauptet. Die Hundebesitzerin legte Berufung vor dem Gericht in Hamm ein, wo sie nun erneut im letzten juristischen Akt scheiterte.

Das Portal, auf dem der Mops 2018 verkauft wurde, heißt jetzt nicht mehr Ebay-Kleinanzeigen, sondern Kleinanzeigen. Ein Sprecher von Ebay betonte außerdem, dass es sich um zwei unabhängige Unternehmen und Plattformen handelt, die seit Mai 2023 auch namentlich getrennt sind. Der Verkauf von Tieren ist bei Ebay nicht erlaubt.

dpa