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Mord an Stewardess: Anklage fordert lebenslange Haft

Im Prozess um den Mord an einer Flugbegleiterin vor 17 Jahren hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte steht als Auftragskiller vor Gericht – und bestreitet die Tat.

Im Prozess um eine getötete Stewardess fordert die Anklage eine lebenslange Freiheitstrafe. (Foto-Illustration)
Foto: Oliver Berg/dpa

Im Fall der vor 17 Jahren in Velbert bei Essen ermordeten Stewardess verlangt die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten. Es wurde im Mordprozess am Freitag seitens der Anklage behauptet, dass der 58-Jährige aus Heimtücke und Habgier gehandelt habe. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Seine Verteidiger hatten angekündigt, Freispruch zu beantragen.

Im Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal wird dem Mann vorgeworfen, die Flugbegleiterin im Jahr 2007 im Auftrag ihres Ehemannes getötet zu haben, der sich kurz darauf selbst erschoss. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.

Der Beschuldigte wurde erst letztes Jahr nach erneuter Analyse von DNA-Spuren verhaftet. Eine Sachverständige des Landeskriminalamts NRW hatte im Prozess ausgesagt, dass an der Leiche sechs DNA-Treffer des Mannes gefunden wurden, unter anderem am Rücken sowie am rechten und linken Arm des Opfers.

58-Jähriger steht als Auftragskiller vor Gericht

Der 58-Jährige ist ein Bekannter des Ehemanns der Getöteten und wird als mutmaßlicher Auftragskiller vor Gericht gestellt. Er wird beschuldigt, die Flugbegleiterin im Auftrag ihres Mannes getötet zu haben, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Der Ehemann beging kurz nach dem Mord in Bensheim, Hessen, Selbstmord. Der damals minderjährige Sohn fand die Leiche seiner Mutter, als er von der Schule nach Hause kam.

Es handelt sich bei dem Angeklagten um einen vorbestraften Gewalttäter aus dem hessischen Wetteraukreis. Er verbüßte eine Strafe von acht Jahren Haft wegen einer Serie von elf Überfällen auf Tankstellen. Im Jahr 2007 befand er sich angeblich in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Er erklärte die DNA-Spuren an der Leiche damit, dass er die Frau damals am Boden liegend entdeckt und nach ihrem Puls gefühlt habe.

Der Fall um die 2007 getötete Claudia K. war lange ungeklärt geblieben. Der Mordfall wurde als «Cold Case» von Ermittlern neu aufgerollt, dank neuer DNA-Analysemethoden konnten sichergestellte Hautschuppen an der Leiche dem Angeklagten zugerechnet werden. Zudem hatten sich Zeugen gemeldet.

„Es tut mir leid, aber ich kann morgen nicht zum Meeting kommen“, sagte Anna.

dpa