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Mordprozess um tödliches Autorennen beginnt erneut

Die Richter in Hannover werten den Tod von zwei kleinen Brüdern bei einem illegalen Autorennen nicht als Mord – doch der Bundesgerichtshof widerspricht. Jetzt muss das Landgericht erneut entscheiden.

War es Mord? Zwei Brüder starben bei einem Unfall wegen eines verbotenen Autorennens. Am Landgericht Hannover wird der Fall erneut verhandelt, weil der Bundesgerichtshof das vorherige Urteil aufgehoben hat. (Archivbild)
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Müssen zwei kleine Jungen sterben, weil zwei Erwachsene sich in einem verbotenen Autorennen messen? Das Landgericht Hannover muss sich ab heute (9.00 Uhr) erneut mit einem Mordprozess befassen. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof das erste Urteil des Landgerichts weitgehend aufgehoben – die Hauptangeklagte wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, ihr Kontrahent zu vier Jahren.

Die beiden heute 41-Jährigen waren ursprünglich wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt, aber letztendlich wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt.

Im April 2023 befand die Strafkammer des Landgerichts, dass die beiden 41-Jährigen mit ihren PS-starken Autos mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinander auf der einspurigen Straße in der Nähe von Barsinghausen gerast waren. Die erlaubte Geschwindigkeit betrug Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihr Fahrzeug, was zu Zusammenstößen mit entgegenkommenden Autos führte.

Zwei Kinder sterben, mehrere Menschen werden verletzt

Das Auto einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die ordnungsgemäß angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Kinder auf der Rückbank starben. Bei dem Unfall wurden auch mehrere Menschen verletzt, darunter die Eltern der getöteten Jungen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl gegen die mutmaßliche Unfallverursacherin nach der Anklageerhebung. Die Polin wurde am 20. September 2022 nach internationaler Fahndung in Polen festgenommen.

Bundesgerichtshof moniert Rechtsfehler

Im Februar hob der Bundesgerichtshof das Urteil nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf, die auch eine Verurteilung der Frau wegen Mordes anstrebte, sowie der Revision der beiden Angeklagten jedoch weitgehend auf.

Das Gericht entschied, dass weder die Begründung, mit der das Landgericht den bedingten Tötungsvorsatz der Hauptangeklagten abgelehnt hatte, noch die Beweiswürdigung zum Autorennen frei von Rechtsfehlern waren. Daher muss der Fall von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

«Der Fall hat die Menschen in Barsinghausen bewegt und tut das weiterhin», sagte Bürgermeister Henning Schünhof der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung». Der Tag des Unfalls sei ihm in Erinnerung geblieben, betonte der SPD-Politiker – wegen eines ökumenischen Gottesdienstes aus Anlass des Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine. Allerdings sei eine Pastorin nicht zur Predigt erschienen, sagte er. «Sie half als Seelsorgerin an der Unfallstelle.» 

Urteil möglicherweise schon am 24. Juli

Am ersten Verhandlungstag, nun vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts, ist die Verlesung der Anklage geplant. Zudem haben die beiden 41-Jährigen die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Prozess ist auf drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte gemäß diesem Zeitplan am 24. Juli verkündet werden.

dpa