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Nach Paris verbannt auch Madrid alle Leih-Scooter

Über E-Scooter wird seit Jahren überall hitzig diskutiert. Dabei steht vor allem die Sicherheit älterer Fußgänger im Mittelpunkt. Nun zieht ein Bürgermeister in Spanien die Notbremse.

In Madrid wird man künftig nur mit eigenen E-Scootern fahren dürfen. (Symbolbild)
Foto: Christian Charisius/dpa

Madrid verbietet als zweite westeuropäische Hauptstadt den Verleih von E-Scootern, gut ein Jahr nach Paris. Die Maßnahme wird im Oktober in Kraft treten, teilte Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida mit.

Man werde den drei Anbietern die Lizenzen entziehen, weil sie «sich nicht an Bedingungen gehalten haben, die wir zur Gewährleistung der Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von älteren Menschen, gestellt haben. Unsere Priorität ist die körperliche Unversehrtheit und die Sicherheit der Madrilenen», betonte er. Man habe nicht vor, anderen Unternehmen Lizenzen zu gewähren.

Die drei Anbieter (Lime, Dott und Tier Mobility) hatten bisher die Erlaubnis, insgesamt 6.000 Elektroroller in Madrid zu verleihen. Im Gegensatz zu Paris wurde das Verbot von E-Scootern in der spanischen Hauptstadt ohne vorherige Bürgerbefragung verhängt. Lime bat in einer ersten Reaktion um ein dringendes Treffen mit Martínez-Almeida.

In Madrid gibt es seit 2019 E-Scooter. Sie sind ein Streitthema, da sie – wie auch anderswo, einschließlich deutscher Städte – häufig an verbotenen Stellen abgestellt werden, Gehwege blockieren und die Verkehrssicherheit gefährden. Der unzureichende Versicherungsschutz und das Fehlen von Schulungen, die die Unternehmen den Bürgern anbieten sollten, waren laut den Behörden weitere Gründe, die zum Verbot geführt hätten.

Trotz der Verhängung von tausenden Geldstrafen in Höhe von 30 bis 200 Euro hatte sich die Situation nicht verbessert. In Spanien gab es bereits zahlreiche E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen ums Leben kamen.

Ein Verbot zeichnet sich bisher in keiner deutschen Stadt ab

E-Scooter sind auch in Deutschland gelegentlich umstritten. Zuletzt hat Gelsenkirchen die Sondernutzungserlaubnis an eine obligatorische Identitätsprüfung der Nutzer gebunden, um Missbrauch und Fehlverhalten besser bekämpfen zu können. Die Anbieter Bolt und Tier haben daraufhin den Service eingestellt und gegen die Maßnahme geklagt. Ein generelles Verbot in Gelsenkirchen besteht nicht und ist auch in anderen deutschen Städten bisher nicht absehbar.

dpa