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Nach Tod eines Kleinkinds – Vater in Fesseln vor Gericht

In einer Wohnung in Halle wurde im Mai eine tote Zweijährige gefunden. Mit schweren Verbrennungen am ganzen Körper. Nun sitzen ihre Eltern und ihre Oma vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor.
Foto: Sebastian Willnow/dpa

Der Angeklagte wurde von Sicherheitspersonal in den Saal am Landgericht Halle (Saale) geführt, während er Hand- und Fußfesseln trug. Der Richter erklärte, dass die strengen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich waren, da es in der Justizvollzugsanstalt (JVA) letzte Woche zu einem Vorfall gekommen war.

Der Vater, der seit dem Tod seiner zwei Jahre alten Tochter im Mai in Untersuchungshaft sitzt, zeigte sich deutlich aufgeregt. Als die Presse versuchte, Fotos von ihm sowie der ebenfalls angeklagten Mutter und Großmutter des Kindes zu machen, warf der 37-jährige Vater einem Journalisten einen Papierordner gegen den Kopf. Nach einer kurzen Unterbrechung aufgrund des verspäteten Eintreffens der Schöffin kehrte schließlich wieder Ruhe im Saal ein.

Vorwurf: Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung

Die Anklage wirft dem Vater Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor. Die Mutter und Großmutter des Kindes sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Die Verhandlung ist auf mehrere Termine im November und Dezember angesetzt.

Dem Vater wird zur Last gelegt, im Mai das Kind aus Verärgerung über dessen Verhalten in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er versucht haben, das Verhalten des Kindes «durch Schmerzeinwirkung zu ändern». Das Mädchen erlitt schwere Verbrennungen und hätte dringend ärztliche Hilfe benötigt. Stattdessen informierte der Vater lediglich seine damalige Partnerin und deren Mutter. Aus Angst vor Polizei und Jugendamt hätten sie beschlossen, die Verletzungen lediglich mit Brandsalbe und Quarkwickeln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Kind.

Nur die Mutter äußerte sich zu den Vorwürfen

Laut Staatsanwaltschaft wurden die Angeklagten spätestens am Folgetag mit dem Ausmaß der Verletzungen konfrontiert. Es wird ihnen vorgeworfen, zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst zu haben, dass Hausmittel nicht ausreichten. Dennoch entschieden sie sich, keine medizinische Hilfe zu suchen. Der Zustand des Kindes verschlechterte sich daraufhin – zwei Tage nach dem Vorfall verstarb das Mädchen. Die schweren Verbrennungen führten zu einer systematischen Entzündungsreaktion im Körper des Mädchens, so die Angaben.

Der Vater und die Großmutter haben sich vorerst nicht zu den Anschuldigungen geäußert und angekündigt, später Stellung zu beziehen. Der Verteidiger der 36-jährigen Mutter hat jedoch eine handschriftliche Erklärung seiner Mandantin verlesen. Darin gab die Mutter an, dass sie dem Vater geraten habe, ärztliche Hilfe für das Kind zu suchen, was dieser jedoch abgelehnt habe. Sie bedauere es nun, seinem Rat gefolgt zu sein.

Zu Beginn des Prozesses am Montag waren noch keine Zeugen vorgeladen, sie sollen erst bei den kommenden Verhandlungsterminen aussagen.

dpa