Seit mehr als fünf Jahren sind sie erlaubt: E-Scooter. Das Regelwerk soll nun geändert werden. Es wird schon Kritik laut.
Neue Regeln für E-Scooter: Das ist geplant
Die Nutzung von E-Scootern soll neue Regeln erhalten. Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis die neuen Regelungen umgesetzt werden. Der Fußgänger-Fachverband Fuss und auch der ADAC kritisieren die Pläne und fordern Verbesserungen. Die konkreten geplanten Maßnahmen sind:
Angleichung an Regeln zum Radverkehr
Das Verkehrsministerium hat einen konkreten Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vorgelegt. Dies war bereits bei der Zulassung 2019 geplant. Es handelt sich um verhaltensrechtliche Regelungen – im Wesentlichen sollen die Vorschriften für E-Scooter, soweit möglich, denen für den Radverkehr angepasst werden.
Das bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen «Radverkehr frei» auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.
Laut dem Ministerium ist eine Übergangsfrist von einem Jahr für diese verhaltensrechtlichen Regelungen vorgesehen. Die neue Verordnung soll generell im April 2025 in Kraft treten, jedoch die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr erst ein Jahr später.
Rolle von Kommunen
Während dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise überprüfen, ob ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen oder Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Ministerium. Die örtlichen Behörden könnten dann entscheiden, ob E-Scooter auch auf bestimmten für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt sind oder nicht.
Verband: Fußgänger sind Wissing egal
Der Fachverband Fuss sprach generell von einer «groben Attacke» auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Stattdessen sollten laut Fuss nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 E-Scooter auf Gehwegen nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
Blinker verpflichtend
Es wird auch neu sein, dass neu zugelassene E-Scooter ab Anfang 2027 verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen, wie im Entwurf vorgesehen. Eine Marktanalyse deutet darauf hin, dass neuere Fahrzeuge zunehmend standardmäßig über Blinker verfügen.
In einer wissenschaftlichen Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern wurde festgestellt, dass viele Nutzer die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher empfinden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat unterstützt die Einführung verbindlicher Blinker bei Neufahrzeugen. Das Handzeichen auf E-Scootern, bei dem der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten wird, könnte zu instabiler Fahrweise führen.
ADAC will besseren Opferschutz
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin. «Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.»
Viele Unfälle
Im letzten Jahr hat sich die Anzahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. Laut Statistischem Bundesamt starben 22 Menschen auf den Straßen Deutschlands, im Jahr 2022 waren es elf Tote gewesen.
Insgesamt gab es im Bundesgebiet 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Als häufigste Gründe für die Unfälle nannte das Bundesamt die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Fast genauso häufig war das Fahren unter Alkoholeinfluss Grund für den Unfall. Besonders viele Unfälle passieren in Großstädten.
TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Laut Richard Goebelt, dem Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbandes, ist es wichtig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, besonders angesichts ihrer wachsenden Beliebtheit.
Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien entscheidend, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu erhöhen. Goebelt nannte beispielsweise die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.
“Länder und Verbände haben bis zum 9. August die Möglichkeit, zum Entwurf des Verkehrsministeriums Stellung zu nehmen. Anschließend muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.”