2024 wurde Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge verurteilt – bald gibt es einen neuen Prozess. Dieses Mal geht es um sein Verhalten nach der Wiesn.
Neuer Prozess gegen Jens Lehmann im April
Etwa sechs Monate nachdem das Landgericht München II ihn wegen eines kuriosen Vorfalls mit einer Kettensäge zu einer Geldstrafe verurteilt hat, beginnt ein neues Verfahren gegen den ehemaligen Nationaltorwart Jens Lehmann. Das Amtsgericht München plant am 3. April eine Verhandlung wegen Trunkenheit am Steuer gegen den 55-Jährigen, wie ein Gerichtssprecher bekannt gab. Lehmann soll im letzten Jahr nach dem Münchner Oktoberfest alkoholisiert im Auto unterwegs gewesen sein. Da er Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts München wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eingelegt hat, kommt es zu dem Prozess.
Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl, nachdem die Staatsanwaltschaft München I eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr während des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht vor, dass Lehmann auch seinen Führerschein abgeben muss und erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wieder eine Fahrerlaubnis erhalten kann.
Lehmann bereut «Fehler»
Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem «Fehler» gesprochen. «Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt», sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei «zwei Stunden nach dem Ereignis» gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. «Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so», sagte Lehmann.
Gründe für den Einspruch zunächst offen
Lehmann wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er «total betrunken» gewesen sein soll. Dies sei «überhaupt nicht der Fall» gewesen. Warum er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, war unbekannt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der ehemalige Fußballnationaltorwart wurde im letzten Jahr in einem Berufungsverfahren rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mit einer Kettensäge auf einem benachbarten Grundstück Sachbeschädigung begangen hatte.