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Menendez-Brüder erhalten neues Strafmaß von 50 Jahren Haft

Ein Bewährungsausschuss entscheidet über ihre Freilassung nach 35 Jahren Haft. Trotz des Doppelmordes zeigt Richter Jesic sich von ihrer guten Führung beeindruckt.

Die heute 57 und 54 Jahre alten Brüder bemühen sich um ihre Freilassung. (Archivbild)
Foto: Uncredited/California Dept. of Corrections via AP/dpa

Ein Richter in Los Angeles hat im Fall der wegen Mordes verurteilten Brüder Erik und Lyle Menendez ein neues Strafmaß von 50 Jahren Haft festgelegt. Dadurch haben sie nun die Chance auf Bewährung, wie US-Medien am Dienstag nach einer Gerichtsanhörung berichteten. Ein Bewährungsausschuss wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden, ob sie nach 35 Jahren Haft entlassen werden. Außerdem könnte der kalifornische Gouverneur die Brüder begnadigen.

Jahrzehnte hinter Gitter

Die Brüder, die heute 54 und 57 Jahre alt sind, sind seit 1990 im Gefängnis. Sie wurden festgenommen, sechs Monate nachdem sie ihre wohlhabenden Eltern Jose und Kitty Menendez im Wohnzimmer ihres Hauses in Beverly Hills erschossen hatten. Im Jahr 1996 wurden sie wegen Doppelmordes verurteilt und zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit auf Bewährung verurteilt.

Anhörung 

Richter Michael Jesic sprach bei der Anhörung von einem «absolut schrecklichen Verbrechen», wie der Sender NBC berichtete. Er zeigte sich demnach aber von der guten Führung der Brüder hinter Gitter beeindruckt. Zudem glaubte er nicht, dass sie im Falle einer Freilassung ein Risiko für die Allgemeinheit darstellten. 

Vor Gericht hatten sich Angehörige der Brüder für deren Freilassung starkgemacht. Ihre Cousine Anamaria Baralt sagte laut der «Los Angeles Times» unter Tränen, dass die Familie väterlicher und mütterlicher Seite den Brüdern vergeben habe. 

Die Brüder wohnten per Videoschalte der Anhörung bei, die aus einer Haftanstalt in San Diego stattfand. In emotionalen Ansprachen zeigten sie Reue für die brutale Tat und gaben zu, damals Polizei und Familie belogen zu haben.

Vorwürfe von Missbrauch

Nach ihrer Festnahme bestritten die Brüder die Tat. Später gaben sie an, dass sie jahrelang von ihren Eltern sexuell, psychisch und körperlich misshandelt worden seien und aus Angst vor ihnen gehandelt hätten. Im ersten Strafprozess gegen die Millionärssöhne wurden Berichte über den Missbrauch durch den Vater vorgelegt. Doch letztendlich scheiterte der Prozess – die Geschworenen konnten sich 1994 nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen.

In einem weiteren Verfahren wurden die Brüder im Jahr 1996 dann wegen Doppelmordes schuldig befunden und zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Freilassung verurteilt. Im Verlauf dieses Prozesses hatte der Richter die Aussagen zum mutmaßlichen sexuellen Missbrauch größtenteils untersagt. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge töteten die Brüder aus Habgier, um an das Vermögen ihrer Eltern zu gelangen.

dpa