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Österreich: Gibt es Hinweise auf Schwangerschaft einer Kindergärtnerin von einem 14-Jährigen?

In Wien ermittelt die Polizei gegen eine Kindergärtnerin, die von einem 14-jährigen Schüler schwanger geworden sein soll. Die Frau hat sich selbst angezeigt und könnte wegen mutmaßlichen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses bis zu drei Jahre Haft erwarten.

Österreich: Kindergärtnerin wohl von 14-Jährigem schwanger
Aciarium via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

In Wien steht eine Kindergärtnerin im Fokus der Ermittlungen, da sie möglicherweise von einem 14-jährigen Schüler schwanger geworden ist. Dies berichtete ein österreichisches Nachrichtenmedium. Die Frau könnte sich wegen des Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht verantworten müssen, was mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden könnte. Es wird angenommen, dass sie mehr als zehn Jahre älter ist als der Teenager.

Die Pädagogin meldete sich selbst bei den Behörden, nachdem sie ihr ungeborenes Kind verloren hatte. Ein Sprecher der Bildungsdirektion Wien äußerte sich dazu und erklärte: „Die Schulleitung hat umgehend nach Bekanntwerden des Verdachts ihre Meldepflicht erfüllt und sowohl die Abteilung Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe als auch die Landespolizeidirektion Wien sowie die Bildungsdirektion informiert.“

Unklare Details zur Beziehung

Die genauen Umstände der Beziehung zwischen der Kindergärtnerin und dem Schüler sind noch unklar. Laut Berichten soll die Frau den Jungen auf einem Bildungscampus in Wien kennengelernt haben. Es wird berichtet, dass einige ihrer Kollegen über die heimlichen Treffen informiert waren, jedoch nicht reagierten. Ob ein Aufsichtsverhältnis zwischen der Pädagogin und dem Schüler bestand, ist derzeit noch ungewiss.

Juristische Aspekte und mögliche Konsequenzen

Ein entscheidender Faktor in diesem Fall ist das Alter des Schülers zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat. Sollte der Junge zum Zeitpunkt der Vorfälle erst 13 Jahre alt gewesen sein, könnte er strafrechtlich als unmündig gelten. Dies würde erhebliche Auswirkungen auf die rechtlichen Schritte gegen die Kindergärtnerin haben.

Die zuständigen Behörden haben bislang keine Entscheidung über die berufliche Zukunft der Frau getroffen. Nach ihrer Selbstanzeige ist sie derzeit krankgeschrieben.

„Die Schulleitung hat umgehend nach Bekanntwerden des Verdachts ihre Meldepflicht erfüllt und sowohl die Abteilung Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe als auch die Landespolizeidirektion Wien sowie die Bildungsdirektion informiert.“

Die Situation wirft zahlreiche Fragen auf, sowohl hinsichtlich der rechtlichen als auch der ethischen Aspekte der Beziehung zwischen der Kindergärtnerin und dem Schüler. Die Ermittlungen sind noch im Gange, und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen ans Licht kommen werden.


Quellen: t-online, RTL

Bildquelle: Aciarium via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Ronny Winkler