Im Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher ist es zu einer Panne gekommen. Eine Zeugin konnte deswegen nicht wie geplant aussagen.
Panne im Prozess um Schumacher-Erpressung
Es gab ein Problem im Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie Schumacher: Aufgrund mangelnder Information der Verteidiger über die geplante erneute Zeugenvernehmung von Schumacher-Managerin Sabine Kehm konnte Kehm am zweiten Prozesstag nicht erneut aussagen. Verteidiger Harald Benninghoven widersprach ihrer Vernehmung, da er sich nicht darauf vorbereiten konnte.
Richterin Birgit Neubert zeigte sich zerknirscht: «Ich gebe ihnen recht, das haben wir nicht gemacht.» Sie musste Kehm, die bereits auf dem Zeugenstuhl im Gerichtsaal saß, bitten, diesen wieder zu verlassen und am 8. Januar erneut nach Wuppertal zu kommen.
Kommt Hauptverdächtiger frei?
Inzwischen hat der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragt, seinen Mandanten nach über sechs Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Er hat vollständig gestanden und muss Geld verdienen, um seine teuren Medikamente zu bezahlen, auf die er angewiesen ist. Die zu erwartende Strafe rechtfertigt keine weitere Untersuchungshaft. Das Gericht hat sich zur Entscheidung zurückgezogen.
Beim Beginn des Prozesses gab der vermeintliche Haupttäter zu, dass ein Mitangeklagter ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers übergeben hatte. Ein Zeuge, der zum zweiten Mal unentschuldigt dem Prozess ferngeblieben war, wurde mit einem Ordnungsgeld belegt und die Polizei beantragte seine Vorführung.
15 Millionen gefordert
Die Familie Schumacher wurde erpresst, indem private Fotos und Videos veröffentlicht werden sollten. Sie wurden aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen, andernfalls würden die Bilder im Darknet veröffentlicht. Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt.
Vor dem Amtsgericht sind drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren angeklagt. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet.