Verurteilung zu Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung nach Schuss auf Polizisten im Mannschaftsbus.
Polizist schießt bei Wasserschlacht mit Dienstwaffe in Polizeibus

Ein 28-jähriger Polizist wurde vom Landgericht Augsburg verurteilt, weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hat. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung.
Bei dem Vorfall im August 2023 verfehlte das Projektil einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite und durchschlug eine Scheibe. Vier Beamte im Bus erlitten Knalltraumata.
Der Mann konnte nicht erklären, warum er geschossen hatte und vermutete zu Beginn des Prozesses, dass er reflexartig aufgrund der Schießtrainings während seiner Ausbildung reagiert hatte. Das Gericht hielt diese Aussage nicht für glaubwürdig und entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Verlust des Beamtenstatus droht
Die Anwälte des Polizisten hatten eine Strafe von weniger als einem Jahr auf Bewährung gefordert – und das aus einem guten Grund. Denn wenn das Urteil rechtskräftig wird, verliert der junge Mann seinen Beamtenstatus und kann nicht mehr als Polizist arbeiten.
Laut einem Gerichtssprecher ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr obligatorisch. Wenn die Strafe unter einem Jahr liegt, gibt es jedoch im Beamtenrecht noch einen gewissen Spielraum und die theoretische Möglichkeit, den Job fortzuführen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.








