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Prozess gegen Christian B. – Ablehnung der Richter scheitert

Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter schnell austauschen. Die zuständige Vertretungskammer sieht das aber anders.

Die Richter im Prozess gegen Christian B. gelten nach der Entscheidung einer anderen Strafkammer nicht als befangen. (Archivbild Angeklagter und Verteidiger)
Foto: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Der Antrag auf Befangenheit gegen die Richter im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist gescheitert. Die zuständige Vertretungskammer hat die Forderung der Staatsanwaltschaft gegen die drei Berufsrichter als unbegründet abgelehnt, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte. Die Strafverfolger hatten die Ablösung und Neubesetzung gefordert, als Reaktion auf die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten.

Kein dringender Tatverdacht mehr 

Die Verteidigung von Christian B. hatte die Aufhebung zuvor beantragt, weil der Haftbefehl nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme ihrer Meinung nach keinen Bestand mehr hatte. Tatsächlich entsprach die Strafkammer Anfang des Monats diesem Antrag, da sie keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe sah. Der 47-jährige Deutsche bleibt jedoch weiterhin im Gefängnis, da er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verbüßt.

Aktuell steht der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter wegen fünf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. steht auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens in Braunschweig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ankläger sprechen von «ernsthafter Besorgnis» 

Die aus ihrer Sicht nötige Neubesetzung begründete die Staatsanwaltschaft mit der Befürchtung, dass die aktuelle Strafkammer ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage schon gebildet habe, obwohl die Beweisaufnahme nicht beendet sei. Die Anklagebehörde sprach von einer «ernsthaften Besorgnis», dass sich die Kammer schon auf ein «freisprechendes Beweisergebnis» festgelegt habe und die ausstehende Beweiserhebung keine Bedeutung mehr für die Einschätzung der Richter haben könnte. 

Die Staatsanwaltschaft konnte die Vertretungsrichter in Braunschweig offenbar nicht von dieser Ansicht überzeugen. „Diese Entscheidung sei zu erwarten gewesen, weil sie der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspreche“, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher. Die Staatsanwaltschaft gab an, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, mehr gebe es nicht zu sagen.

Weitere Entscheidung über Ablehnung der Richterin steht aus 

Das Gericht wird über ein weiteres Ablehnungsgesuch gegen eine einzelne Berufsrichterin noch separat entscheiden und informieren. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erwähnte mutmaßliche Äußerungen der Richterin vor Prozessbeginn, ohne jedoch weitere Details zu nennen. Der Prozess wird am 5. August fortgesetzt.

dpa