Verspätete Befragung nach Portugal, geplatzte Vernehmung in Frankreich: Die Videoschalten im Prozess gegen Christian B. zeigen die Komplexität des Verfahrens. Neues kam dabei nicht heraus.
Prozess gegen Christian B. auf der Zielgeraden

Der Prozess gegen den Verdächtigen Christian B. im Fall Maddie nähert sich dem Ende. Die verspätete Vernehmung einer Zeugin per Videoschalte nach Portugal und das gescheiterte geplante Online-Verhör nach Frankreich brachten keine neuen Erkenntnisse. Das Beweisprogramm des Landgerichts Braunschweig ist fast abgeschlossen.
Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. ist zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Donnerstag gab eine 47-jährige Frau als Zeugin an, dass Christian B. im Juni 2017 auf einem Fest in Portugal in den frühen Morgenstunden in Anwesenheit von Kindern masturbiert haben soll. Die Kinder sollen sich erschrocken an ihre Eltern gewandt haben, die den Verdächtigen festhielten, bis die portugiesische Polizei ihn festnahm.
Ihre damals siebenjährige Tochter sei bis heute traumatisiert, sagte die Mutter. Das Mädchen wollte gar nicht mit dem Gericht sprechen. «Wir wollen das nicht mehr in unseren Köpfen haben», sagte die Mutter. Beide versuchten, sich nicht ständig an Details zu erinnern und wenig darüber zu reden, weil das Mädchen noch heute leide.
Die Verteidiger argumentieren, dass diese Informationen nicht mit der Tatsache übereinstimmen, dass in Deutschland ein TV-Interview mit den beiden ausgestrahlt wurde. Die Anwälte von Christian B. haben wiederholt betont, dass sie glauben, dass ihr Mandant am Ende des Prozesses freigesprochen wird. Die Verhandlung wird am Freitag (9.00 Uhr) fortgesetzt.
[Prozess gegen Christian B. nähert sich dem Ende,Vernehmung einer Zeugin bringt keine neuen Erkenntnisse. Vorbestraftem Sexualstraftäter werden Vergewaltigungen und Missbrauch vorgeworfen.]








