Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter austauschen lassen. Erfolg hatten sie damit nicht.
Prozess gegen Christian B.: Strafverfolger scheitern erneut

Im Verfahren gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einem weiteren Befangenheitsantrag gegen eine Richterin gescheitert. Das Ablehnungsgesuch wurde von den zuständigen Vertretungsrichtern als unzulässig abgelehnt, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Somit wurden zwei solcher Anträge der Strafverfolger abgelehnt und der Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen wird am 5. August fortgesetzt.
Am Anfang der Woche wurde der Befangenheitsantrag gegen alle drei Richterinnen und Richter in Braunschweig als unbegründet abgelehnt. Der Antrag gegen eine Einzelrichterin wurde nun als unzulässig eingestuft, wäre aber auch als unbegründet betrachtet worden. Es ging angeblich um Äußerungen der Richterin vor Prozessbeginn.
Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter steht derzeit wegen fünf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. ist zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Nachdem in mehr als 20 Verhandlungstagen die Beweisaufnahme stattgefunden hatte, beantragte die Verteidigung von Christian B. die Aufhebung des Haftbefehls, da dieser aus ihrer Sicht nicht mehr gerechtfertigt war. Diesem Antrag folgte die Strafkammer Anfang des Monats, da sie keinen dringenden Tatverdacht mehr hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe sah. Trotzdem bleibt der 47-Jährige im Gefängnis, da er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verbüßt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betont immer wieder, dass die Ermittlungen im Fall Maddie unabhängig vom Verlauf des aktuellen Prozesses weitergehen. Im Juni 2020 hatten die Strafverfolger überraschend bekanntgegeben, dass der gebürtige Würzburger in dem berühmten Vermisstenfall mordverdächtig ist. Eine Anklage gibt es bisher aber nicht.








