Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Prozess im Erpressungsfall Schumacher beginnt im Dezember

Mit privaten Bildern und Videos des verunglückten Ex-Rennfahrers Michael Schumacher sollen mehrere Männer versucht haben, dessen Familie um 15 Millionen Euro zu erpressen. Jetzt kommt es zum Prozess.

Mehrere Männer sollen versucht haben, Michael und Corinna Schumacher mit privaten Fotos zu erpressen. (Archivbild)
Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Die Gerichtsverhandlung im Fall der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird im Dezember beginnen. Das Amtsgericht Wuppertal hat die Anklage der Staatsanwaltschaft ohne Änderungen zugelassen. Die Hauptverhandlung gegen die drei Angeklagten wird am 10. Dezember beginnen.

Laut Anklage soll einer der Tatverdächtigen bis März 2021 als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei der Bewachung des in der Schweiz gelegenen Anwesens des 2013 verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher eingesetzt gewesen sein. «Hierbei soll er in den Besitz einer Vielzahl von Lichtbild- und Videodateien gekommen sein, auf denen Michael Schumacher zu sehen sein soll», teilte das Amtsgericht weiter mit. 

Gemäß früheren Informationen war der Angestellte auch für die Digitalisierung privater Fotos der Familie zuständig. Der Beschuldigte ist ein 53-jähriger Mann aus Wülfrath bei Wuppertal.

Ein Mann aus Wuppertal im gleichen Alter soll gemeinsam mit seinem 30-jährigen Sohn den Erpressungsversuch unternommen haben. Die Familie wurde aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen – andernfalls würden die Bilder und Videos im Darknet veröffentlicht.

Laut den Angaben handelt es sich bei den übergebenen Datenträgern um zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit Videos und Fotodateien. Diese wurden vor und nach Schumachers schwerem Unfall im Jahr 2013 aufgenommen.

Anrufe bei Familie Schumacher

Bei verschiedenen Anrufen versuchten die mutmaßlichen Täter, die Familie zu erpressen. Als Beweis verlangte ein Mitarbeiter der Familie eine Probe des Materials. Diese wurde über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse gesendet. Die Schweizer Polizei konnte jedoch die Nummer des Anrufers bis nach Kassel zurückverfolgen. Der dritte Angeklagte wird beschuldigt, dem mutmaßlichen Erpresser geholfen zu haben, die E-Mail-Adresse für ihn einzurichten.

Es gab keine Geldübergabe. Die Männer wurden vor der geplanten Übergabe festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilddateien und 583 Videodateien sichergestellt.

Dem 53-jährigen Wuppertaler wird jetzt versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, seinem Sohn Beihilfe dazu. Der Vater bleibt in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die beiden anderen Angeklagten wurden mittlerweile unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Früherer Erpressungsversuch

Nach einem Hinweis der Schweizer Strafverfolgungsbehörden wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich nicht um den ersten Versuch, die Familie des ehemaligen Rennfahrers zu erpressen. Im Jahr 2017 wurde ein 25-jähriger Mann vom Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg verurteilt, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher um 900.000 Euro zu erpressen. Er hatte gedroht, dass den Kindern etwas passieren würde, wenn sie nicht zahlte. Der Mann erhielt eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten, nachdem er in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben hatte.

Schumacher, der Rekordweltmeister der Formel 1, verletzte sich Ende 2013 bei einem Skiunfall schwer. Seitdem hat er sich nicht mehr öffentlich gezeigt.

dpa