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Prozess: Mutter soll kleiner Tochter Keime injiziert haben

Die eigene Tochter absichtlich krank gemacht? Das ist der Vorwurf gegen eine 26-Jährige. Sie steht vor dem Landgericht Heidelberg wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

Eine 26-Jährige steht von Dienstag an vor dem Landgericht Heidelberg, weil sie mit der Injektion von Keimen ihre Tochter krank gemacht und gehalten haben soll. (Archivbild)
Foto: Marijan Murat/dpa

Eine 26-Jährige steht vor dem Landgericht Heidelberg, weil sie ihre Tochter angeblich über Wochen mit Keimen krank gemacht haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll die Mutter der damals Dreijährigen mehrfach Keime über einen Venenzugang injiziert haben. Die Frau, die auf Krücken in den Verhandlungssaal kam, machte zum Auftakt des Verfahrens keine Angaben zur Person und zum Sachverhalt, wie ihr Verteidiger erklärte. Die Staatsanwaltschaft plant, die Unterbringung der Frau in der Psychiatrie zu beantragen.

Laut Anklage erlitt das Kind aufgrund der injizierten Keime eine Infektion und musste mehrere Behandlungen über sich ergehen lassen, einschließlich einer Knochenmarkpunktion. Darüber hinaus litt das kleine Mädchen unter hohem Fieber, erheblichem Unwohlsein und der Isolation in der Klinik.

Sachverständige vermuten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom

Die Mutter hatte das Ziel, den Gesundheitszustand des Kindes im Sommer 2023 weiter zu verschlechtern, um eine Behandlung in einer Klinik notwendig zu machen. Es gibt derzeit keine Hinweise auf bleibende Schäden, so ein Gerichtssprecher.

Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung leidet. Außerdem soll sie unter einer Opioid-Abhängigkeit leiden. Ein Sachverständiger vermutet zudem das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern, die diese Störung haben, machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu bekommen und sich selbst als aufopferungsvollen Menschen darzustellen.

Kind befand sich in stationärer Behandlung

Laut Anklage litt das Kind aus St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) über mehr als sieben Wochen an hohem Fieber und war in stationärer Behandlung. Die Familie besteht aus einem weiteren Kind und dem Vater. Der Lebensgefährte der Mutter sagte aus, dass sie alles für die Kinder getan habe.

Laut dem Gerichtssprecher beträgt der maximale Strafrahmen für die Misshandlung Schutzbefohlener sowie für gefährliche Körperverletzung jeweils zehn Jahre Haft. Es sind 19 Zeugen geladen, darunter mehrere Ärzte. Zwei Sachverständige, darunter ein psychiatrischer Gutachter, werden sich ebenfalls äußern. Insgesamt sind sechs Termine bis Anfang Juni für das Verfahren angesetzt.

dpa