Eine Frau sticht wahllos auf Reisende im Hamburger Hauptbahnhof ein. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die mutmaßliche Täterin schuldunfähig ist.
Prozess um Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof begonnen

Vor dem Landgericht Hamburg hat der Prozess um die verheerende Messerattacke vom 23. Mai im Hauptbahnhof der Hansestadt begonnen. Die Angeklagte soll an diesem Freitagnachmittag auf einem Bahnsteig voller Menschen wahllos auf Reisende eingestochen haben. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten nach Angaben der Behörde 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 39-Jährigen versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Die Behörde geht davon aus, dass die Deutsche aufgrund einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Es wurde festgestellt, dass sie an einer paranoiden Schizophrenie mit Realitätsverkennung leidet. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
Zu Beginn des Sicherungsverfahrens beantragte die Verteidigerin den Ausschluss der Öffentlichkeit, dem die Große Strafkammer zustimmte. Zuschauer werden erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.
Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas gab bekannt, dass möglicherweise in Abwesenheit der Beschuldigten verhandelt wird. Der 39-Jährigen geht es weiterhin sehr schlecht, es gibt Hinweise darauf, dass sich ihr Zustand durch die Gerichtsverhandlung noch verschlechtern könnte.
Angriff auf Vater und spielendes Kind
Im Verfahren sind noch zwei weitere Taten zu klären. Am 5. Januar 2025 soll die 39-Jährige in Großhansdorf (Kreis Stormarn) nordöstlich von Hamburg versucht haben, ihren damals 69 Jahre alten Vater mit einer Schere zu töten. Dieser Angriff wurde jedoch vereitelt, als der Vater die Tochter zu Boden brachte und die 71 Jahre alte Mutter ihr die Schere abnahm. Trotzdem wurde der Vater im Schulter- und Oberarmbereich verletzt, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt. Auch in diesem Fall handelt es sich um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Am 26. Februar soll die Beschuldigte erneut gewalttätig geworden sein, und zwar gegenüber einem Kind auf einem Spielplatz im Hamburger Flughafen. Laut Angaben des Hamburger Senats habe sie das sechsjährige Mädchen plötzlich an der Schulter gepackt, geschüttelt und mit der flachen Hand auf den Oberarm geschlagen. Die Staatsanwaltschaft betrachtet dies als Körperverletzung.
Im Prozess sind sechs geschädigte Personen, einschließlich des Vaters der Beschuldigten, als Nebenkläger vertreten. Die Große Strafkammer plant sieben Verhandlungstage. Das Urteil könnte am 27. Januar bekannt gegeben werden.








