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Angeklagter beschreibt Mordserie als Häuserkampf vor Gericht

Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern lebenslange Haft für den Fallschirmjäger, der vier Menschen getötet hat.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte wie bei einem Häuserkampf vorgegangen sein. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

«Rein, suchen, vernichten, fertig.» Mit diesen Worten beschreibt ein Bundeswehrsoldat vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden eine Mordserie, die er im März 2024 im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen haben soll. «Ich habe mich gefühlt, als wäre ich im Einsatz», sagt der Angeklagte. Seine Ziele – zwei Einfamilienhäuser in Scheeßel und Bothel – habe er zuvor ausgespäht und sei schließlich wie beim Häuserkampf vorgegangen. Am Ende sind vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau tot. Am Freitag wird das Urteil gegen den 33-Jährigen erwartet.

Die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und die Verteidigung verlangen eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten Fallschirmjäger. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage sind der Meinung, dass das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellen sollte. Dadurch wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Dreijähriges Opfer lag in den Armen seiner Mutter

Nach Ansicht der Prozessbeteiligten besteht kein Zweifel daran, dass der 33-jährige Deutsche in einer Nacht drei Erwachsene getötet und ein Kind fahrlässig getötet hat: den 30-jährigen neuen Partner seiner damaligen Ehefrau und dessen Mutter (55), die 33-jährige Freundin seiner Frau und deren dreijährige Tochter. Das Mädchen war in den Armen seiner Mutter und von einer Decke bedeckt. Der Angeklagte gibt an, das Kind nicht absichtlich getötet zu haben – er habe es nicht gesehen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage halten dies für glaubwürdig und klassifizieren die Tat daher nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung.

Der Soldat soll aus Angst, seine Familie und seine Karriere bei der Bundeswehr zu verlieren, die Taten begangen haben. Laut der Staatsanwältin war die Ehe bereits seit einiger Zeit schwierig, da die Frau einen neuen Partner hatte und ihn aus dem Haus werfen wollte. Die beste Freundin seiner Frau soll er schon länger als Bedrohung für seine Ehe und Familie gesehen haben.

Der Gutachter erklärte vor Gericht, dass die Trennung von seiner Ehefrau den Soldaten stark beeinträchtigt habe. Seine emotionale Kälte und narzisstischen Persönlichkeitszüge seien bemerkenswert, jedoch keine psychischen Störungen.

Wie ein «eiskalter Killer»

Bei den Taten habe abgrundtiefer Hass eine Rolle gespielt, sagte die Staatsanwältin. Die Formulierung «wie ein Berufskiller», sei ihr in den Kopf gekommen. «Man könnte fast von Hinrichtung sprechen.» Seine schwangere Frau habe er verschont, weil sie die Mutter seiner Kinder sei, hatte der Angeklagte gesagt.

Wenige Stunden nach der Tat stellte sich der Soldat vor einer Kaserne in Rotenburg (Wümme). Ein Polizist sagte vor Gericht aus, dass ihm der Mann wie ein «eiskalter Killer» vorgekommen sei. Auch vor Gericht zeigte der Angeklagte keine Emotionen, bei den Hinterbliebenen entschuldigte er sich bis zuletzt nicht. 

In der Bundeswehr sei er abgestumpft, las die Verteidigerin aus einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten vor. Während seines Einsatzes in Mali habe er monatelang sein Leben riskiert. Der Soldat, der bei der Bundeswehr jahrelang darauf vorbereitet wurde, Menschen zu erschießen, sei nicht mehr in der Lage, Emotionen zu zeigen, hatte seine Anwältin gesagt. Deshalb könne er auch gegenüber den Hinterbliebenen kein Mitgefühl zeigen.

dpa