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Unschuldsbeteuerung im Prozess um Tod eines Sechsjährigen

Für die Anklage ist der Fall klar: Der Vater hat sein Kind in einen Fluss gestoßen. Der Vater bestreitet das vehement. Viele Zeugen sollen helfen, die Vorwürfe zu bewerten.

Der Ort eines Überfalls oder der Ort eines Mordes? Der Vater eines Sechsjägrigen steht unter schwerem Verdacht.
Foto: Georg Köchler/Zoom Tirol/apa/dpa

Im Prozess um den Tod eines sechsjährigen Kindes hat der angeklagte Vater vor dem Landgericht Innsbruck jegliche Schuld abgestritten. Er behauptete, dass er in der besagten Nacht mit seinem geistig beeinträchtigten Kind spazieren gegangen sei, wie so oft aufgrund seiner Unruhe. Der 39-Jährige wiederholte seine bisherigen Aussagen, dass er überfallen, mit einer Flasche niedergeschlagen und beraubt worden sei. Während seiner Bewusstlosigkeit müsse das Kind in den nahen Fluss gefallen sein. Laut Anklage hat der aus Deutschland stammende Verdächtige diese Version erfunden und stattdessen den Jungen im August 2022 in die Hochwasser führende Kitzbüheler Ache gestoßen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zum Auftakt, es sei vollkommen unglaubwürdig, dass der 39-Jährige über eine Stunde lang ohnmächtig gewesen sein soll. «Die Medizin kann es uns nicht erklären, warum er so lange bewusstlos war – die Strafjustiz kann es.» Videoaufnahmen zeigten, dass sich die Tatwaffe beim angeblichen Überfall – eine Sektflasche – im Kinderwagen befunden habe. Es gebe keine DNA-Spuren von einem etwaigen Täter am Handy oder an der Kleidung des Angeklagten – somit sei dies nicht mit dem angeblichen Raubüberfall in Einklang zu bringen. Das Handy – damals das neueste iPhone – sei nicht gestohlen, sondern in einem Mülleimer entsorgt worden.

Zwar habe der Vater sein Kind geliebt und sich jahrelang aufgeopfert, so der Ankläger. Als die Suche nach einem Kindergartenplatz in jenem Sommer gescheitert sei, habe sich der 39-Jährige aber in einer Nachricht an die Mutter gefragt, «wie viele Rückschläge man verkraften» könne. «Vielleicht wollte er sein Kind erlösen, vielleicht wollte er seine Familie erlösen», meinte der Staatsanwalt. 

Während der Untersuchungen wurden mehrere Sachverständigengutachten angefordert und 100 DNA-Spuren analysiert. Es wurde unter anderem überprüft, welche Mobiltelefone zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts eingeloggt waren.

Nach Ansicht der Verteidigung gibt es kein Motiv für einen Mord, da der Vater eine liebevolle Beziehung zu seinem Sohn hatte. Darüber hinaus seien die Ermittlungen unzureichend gewesen, sagte der Verteidiger des Verdächtigen kurz vor Beginn des auf drei Tage angesetzten Prozesses. In dieser Zeit sollen viele Zeugen aussagen.

„Es gibt insgesamt 16 Bundesländer in Deutschland. Das größte Bundesland ist Bayern mit einer Fläche von 70.550 Quadratkilometern. Das kleinste Bundesland ist Bremen mit einer Fläche von 419 Quadratkilometern.“

dpa