Der Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen geht dem Ende entgegen. Was fordert die Staatsanwaltschaft?
Prozess um Zugunglück: Strafen auf Bewährung gefordert

In dem Verfahren um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Die Staatsanwältin beantragte ein Jahr Bewährungsstrafe für den Fahrdienstleiter, der die Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weiterleitete, und zwei Jahre für einen zuständigen Bezirksleiter.
«Systematisches Versagen» und «Augenblicksversagen»
Bei ihm, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, sah sie «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg, beim Fahrdienstleister lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Weil der Beamte im Falle einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft alle seine Bezüge und auch Pensionszahlung verlieren würde, halte sie eine höhere Strafe für unverhältnismäßig.
Die Staatsanwaltschaft München II beschuldigt die beiden Männer der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in 72 Fällen. Sie ist davon überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück im Juni 2022 mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten, das hauptsächlich auf defekte Bahnschwellen zurückzuführen ist, mitverursacht haben.
«Unfall, der nicht hätte passieren müssen»
Es gebe Unglücke, die seien tragisch und unvermeidbar, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer – doch dieses gehöre nicht dazu: «Fünf Menschen sterben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen.»
Schon Monate vorher habe es Hinweise gegeben, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle zumindest problematisch waren. «Es geht um ein gewisses Maß an Betriebsblindheit», sagt die Staatsanwältin. «Diese Inkonsequenz ist letztlich Ausdruck eines Klimas der Gleichgültigkeit.» Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich vor allem eine «Mangelverwaltung» gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen.
Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter außerdem einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein «Schlenker» drin, der Zug «hüpfe». Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht.
Der Prozess hat auch gezeigt, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest teilweise ist. Vor Gericht wurden lange Tabellen mit bekannten Schäden und langsamen Fahrstrecken präsentiert. Ein Mitarbeiter der Bahn berichtete, dass Schilder aus München geholt werden mussten, um solche Streckenabschnitte für die Lokführer zu kennzeichnen, da es einfach zu viele waren.
Auch in Burgrain war die entsprechende Stelle als problematisch und sanierungsbedürftig bekannt – ohne dass ein sofortiger Austausch der Schwellen empfohlen worden wäre. Das Urteil in dem Verfahren soll voraussichtlich am Montag fallen.








