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Prozess zum tödlichen Zugunglück von Garmisch beginnt

Fünf Tote, zig Verletzte: Nach dem tragischen Zugunglück von Garmisch stehen zwei Bahnmitarbeiter vor Gericht. Worum geht es genau – und welche Rolle spielt der Prozess für die Deutsche Bahn?

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Laut Bahn war das Unglück vermeidbar (Archivbild).
Foto: Angelika Warmuth/dpa

Der Prozess vor dem Landgericht München II gegen zwei Bahnmitarbeiter, die wegen des Zugunglücks in Garmisch-Partenkirchen angeklagt sind, beginnt heute, mehr als drei Jahre nach dem Vorfall. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie unter anderem der fahrlässigen Tötung.

Ursprünglich wurden drei Bahnmitarbeiter angeklagt – jedoch wurde ein Verfahren eingestellt. Es sind 19 Termine für den Prozess bis zum 15. Januar 2026 festgelegt.

Im Juni 2022 ereignete sich das Unglück: Ein Regionalzug entgleiste bei Garmisch-Partenkirchen. Fünf Personen, darunter vier Frauen und ein 13-Jähriger, kamen ums Leben. 78 Menschen wurden verletzt, davon 16 schwer. Die Strecke blieb monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur wurde auf etwa 4,75 Millionen Euro geschätzt. Laut verschiedenen Gutachten waren marode Betonschwellen die Ursache des Zugunglücks. Aufgrund chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr ausreichend stabil.

Wurde eine Meldung nicht weitergegeben?

Einem Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) zufolge war eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben worden. Noch am Vorabend des Unglücks hatte ein Lokführer sich beim Fahrdienstleiter gemeldet und von Unregelmäßigkeiten an der späteren Unfallstelle berichtet. Er sprach von einer «Kurvenüberhöhung», es sei ein «Schlenker» drin. Der Fahrdienstleiter habe diese Meldung nicht weitergegeben. Danach passierten Züge die Stelle, ohne dass es erneute Meldungen gab.

Möglicherweise hätte die Übermittlung der Nachricht zu einem anderen Verlauf der Ereignisse geführt, wie es im Bericht hieß. Trotz anderer Einflüsse betrachtet sie dies jedoch nicht als unmittelbar relevant für den Unfall. Die BEU hat sich explizit nicht mit eventuellen Versäumnissen einzelner Mitarbeiter befasst.

Aufarbeitung für Bahn schwierig

Für die Bahn ist die Sache extrem heikel. Zwar heißt es in einem internen Bericht der Bahn, dass der Unfall die «unmittelbare Folge» des regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des Personals vor Ort gewesen sei. Allerdings habe die damals zuständige Bahn-Tochter DB Netz nicht ausreichend auf die Erkenntnisse zu schadhaften Betonschwellen reagiert und den Unfall dadurch ermöglicht. Die Probleme an älteren Schwellen waren bekannt. Der Unfall sei vermeidbar gewesen, hieß es. Die Deutsche Bahn kündigte daher im Spätsommer an, juristisch gegen die damaligen Vorstandsmitglieder vorzugehen. 

Des Weiteren plant sie, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich ein ähnliches Unglück wiederholt. „Zum einen sollen alle potenziell risikobehafteten Bahnschwellen ausgetauscht werden. Ein Großteil davon, nämlich zwei Millionen Betonschwellen, ist bereits ersetzt worden.“ Außerdem werden Schulungen durchgeführt.

dpa