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Rattenplage durch Giftverbot? Verbände warnen

Weil ein Rattengift möglicherweise nicht mehr zugelassen wird, warnen Verbände und Unternehmen vor Rattenplagen. Das zuständige Amt und der Tierschutzbund sind anderer Ansicht. Was sind die Argumente?

Viele Menschen haben Angst vor Ratten. (Archivbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa

Weil die Zulassung eines Rattengifts möglicherweise nicht verlängert werden soll, warnen mehrere Verbände und Unternehmen vor einer Rattenplage in Deutschland. Eine Nichtverlängerung der Zulassung der sogenannten Rodentizide für Privatpersonen durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) würde die Rattensituation in Städten und Gemeinden «dramatisch verschärfen», heißt es in dem Brandbrief.

Ratten würden ein «erhebliches gesundheitliches Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung» darstellen. Zu den Unterzeichnern des Briefs gehören mehrere Verbände und Hersteller. Wenn Privatpersonen sogenannte Rodentizide, die für Ratten-Fraßköder verwendet werden, dann nicht mehr einsetzen dürften, könnten Schädlingsbekämpfer aufgrund von Personalmangel nicht genügend gegen die Ausbreitung von Ratten tun, wie aus dem von einem Hersteller veröffentlichten Brandbrief hervorgeht.

Was sagt die zuständige Bundesanstalt?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit Sitz in Dortmund betrachtet das Rattengift kritisch. Laut der Behörde kann es zu einem qualvollen und tagelangen Tod der Tiere durch inneres Verbluten führen. Außerdem stellt es eine Gefahr für Haustiere und die Umwelt dar.

Es könnte auch zu anderen Tieren als Ratten gelangen, zum Beispiel, wenn sie die Kadaver der Ratten fressen. Gemäß dem EU-Biozidrecht sind die Stoffe daher grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, wurde zur Begründung angegeben.

Die Rodentizide befinden sich laut Angaben derzeit im Prozess der Wiederzulassung und könnten daher bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin verwendet werden. Die Argumente aus dem Brandbrief würden berücksichtigt. Der Ausgang ist ungewiss.

Schlagfallen statt Rattengift

Laut der Bundesanstalt sind in Fällen von vereinzelt auftretenden Nagetieren im Privatbereich Schlagfallen besser als Rodentizide. Die Behauptung der Verbände, dass diese nicht erfolgreich seien, ist falsch. Bei größeren Fällen mit einem etablierten Schädlingsbefall ist die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfungsunternehmens unvermeidlich, da dieses über das erforderliche Fachwissen verfügt und weiterhin Rodentizide einsetzen darf.

Laut BAuA greift die von den Verbänden geäußerte Sorge, dass Schädlingsbekämpfer nicht genügend Personal hätten, um die privaten Einsätze zu ersetzen, zudem zu kurz. Es geht nicht darum, jede private Anwendung zu ersetzen, sondern den Einsatz auf zwingend notwendige Fälle zu beschränken, um Infektionsschutz sicherzustellen. Außerdem könnten nicht nur ausgebildete Schädlingsbekämpfer sachkundig mit Rodentiziden umgehen, sondern häufig auch Beschäftigte aus Gebäudemanagement oder Kanalbetrieben.

Tierschutzbund für Prävention statt Bekämpfung

Der Deutsche Tierschutzbund würde es begrüßen, wenn die Zulassung für Privatpersonen nicht verlängert würde, da dies unter anderem Schäden für Tiere und Umwelt verursacht. „Die Rodentizide sind für alle Tiere giftig – auch für Hund, Katze, aber auch den Menschen“, sagte eine Sprecherin.

Statt auf der Bekämpfung der Tiere solle der Fokus auf der Prävention liegen. Man könne Schädlinge durch bauliche Maßnahmen, Hygienevorkehrungen sowie durch bessere Lagerbedingungen fernhalten. Zudem könne auch das Fördern von natürlichen Feinden der Tiere zu einer Bestandsregulierung beitragen. Präventionsmaßnahmen wie diese haben laut BAuA «erwiesenermaßen einen sehr großen Einfluss auf die Größe lokaler Rattenpopulationen». 

Die Tierschutzbund-Sprecherin betonte: «Aus Sicht des Tierschutzes darf die Tötung eines Wirbeltieres ohnehin niemals in Erwägung gezogen werden, wenn es andere Maßnahmen gibt.» Daher liege hier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Vorwürfe aus dem Brandbrief der Hersteller und Verkäufer würden die negativen Auswirkungen des unkontrollierten Einsatzes verharmlosen. Es sei zu vermuten, dass es um finanzielle Interessen gehe.

dpa