In einem eigenen Labor soll ein Jugendlicher Gift hergestellt und aufbewahrt haben. Experten des LKA wollen unter Vollschutz die Wohnung durchsuchen. Hintergründe und Motive sind noch unklar.
Razzia in Sachsen: Jugendlicher soll Gift gelagert haben
Ein 16-Jähriger aus Zeithain in Sachsen soll ein Labor im Dachgeschoss seiner Eltern genutzt haben, um tödliches Gift herzustellen. Die Wohnung des Jugendlichen wurde am Morgen durchsucht, wie das Landeskriminalamt Sachsen mitteilte. Gegen den 16-Jährigen wird wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz ermittelt.
Der junge Mann soll in einem speziell dafür eingerichteten Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses mehrere Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und aufbewahrt haben. Ricin gilt als biologische Waffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes.
Bereits niedrige Konzentrationen können tödlich sein
Experten des Robert Koch-Instituts sind als Unterstützung vor Ort, bestätigte ein LKA-Sprecher. Derzeit werde von der Feuerwehr eine sogenannte Dekontaminationsstrecke aufgebaut, erläuterte Kay Anders vom LKA auf Anfrage. «Dann sollen Experten des LKA unter Vollschutz als erste das Labor betreten und untersuchen.» Erst dann könnten weitere Detail genannt werden. Die Hintergründe und auch Motive des Jugendlichen sind derzeit noch nicht bekannt.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) kann das hochgiftige Pflanzengift Ricin bereits in sehr geringen Konzentrationen tödlich sein. Es wird hauptsächlich aus den Samen des Rizinusbaums (Ricinus communis) gewonnen, nachdem das Öl aus den Rückständen der Samen gepresst wurde.
Das Alkaloid Aconitin ist nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Blauen Eisenhut enthalten. «Sämtliche Teile der Pflanze enthalten Aconitin, das giftiger ist als das aus Krimis wohlbekannte Strychnin», schreibt das BfR. Für erwachsene Menschen seien bereits etwa zwei bis sechs Milligramm – also Tausendstel Gramm – reines Aconitin tödlich.
Gelände ist großräumig abgesperrt
Es wurde weiterhin erklärt, dass das Ziel der polizeilichen Maßnahme sei, alle giftigen Substanzen und andere Beweismittel sicherzustellen. Derzeit ist das Gelände weitläufig abgesperrt, einschließlich aller Zufahrtsstraßen.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wurde kein Haftbefehl beantragt. Der Beschuldigte hat keine Vorstrafen und es liegen derzeit keine Haftgründe vor, wie aus den Ermittlungen hervorgeht.