Die Stiftung reicht Verfassungsbeschwerde ein, um bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen zu erreichen und kritisiert Baden-Württembergs neues Rettungsgesetz.
Notfallversorgung in Deutschland: Björn Steiger Stiftung fordert Reform
Die Notfallversorgung in Deutschland weist nach Ansicht der Björn Steiger Stiftung erhebliche Defizite auf und benötigt dringend eine Reform. Die Organisation strebt mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe nach einheitlichen Standards für das Rettungswesen im ganzen Land. Wie die Stiftung mitteilte, sollen die Unterlagen heute elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
«Der Bund erfüllt seine grundgesetzliche Verpflichtung nicht, ein flächendeckendes, einheitliches und qualitativ hochwertiges Rettungsdienst-System sicherzustellen», sagte Stiftungs-Präsident Pierre-Enric Steiger der Deutschen Presse-Agentur. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei die Feststellung, dass die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt – um dann eine bundesweite Verbesserung in Angriff nehmen zu können.
Beschwerde auch gegen Rettungsgesetz von Baden-Württemberg
Die Stiftung verklagt das Land Baden-Württemberg, da im August letzten Jahres ein kontroverses neues Rettungsgesetz in Kraft getreten ist. Die Stiftung ist der Meinung, dass es keine Verbesserung darstellt.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte ebenfalls Pläne für eine Neuorganisation des Rettungsdienstes mit bundesweit einheitlichen Standards. Mit dem Ende der Ampel-Koalition sind diese Pläne jedoch nicht mehr relevant.
Die Björn Steiger Stiftung mit Hauptsitz in Winnenden bei Stuttgart engagiert sich seit vielen Jahren für die Verbesserung des Rettungsdienstes. Sie spielte eine wichtige Rolle bei der Einführung der bundesweiten Notrufnummer 110/112.