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Revisionen nach Haft-Urteil gegen «Life Coach»

Ein selbst ernannter Lebensberater hat im Dreiländereck von Baden-​Württemberg, Hessen und Bayern mehrere Frauen sexuell missbraucht. Dafür soll er lange in Haft – und wehrt sich nun dagegen.

Ein selbst ernannter Lebensberater aus Walldürn wurde vom Landgericht Mosbach wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verurteilt - nun gibt es Revisionen. (Archivbild)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Nachdem ein selbst ernannter Lebensberater vom Landgericht Mosbach wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt wurde, legen beide Seiten das Urteil an.

Laut einer Gerichtssprecherin haben sowohl die beiden Angeklagten – der Lebensberater und sein Bruder – als auch eine Nebenklägerin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Das Landgericht hatte den 38-Jährigen vergangene Woche zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, seinen Bruder wegen Beihilfe zur Geiselnahme und wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft.

Der Deutsche soll über Jahre hinweg Frauen in seinem Haus in Walldürn im Dreiländereck Baden-​Württemberg/Hessen/Bayern missbraucht haben. Sein 25-jähriger Bruder, ebenfalls Deutscher, half ihm nach Überzeugung des Gerichts bei seinen Taten, vergewaltigte aber auch selbst Frauen.

Starker Drogenkonsum führt zu Schuldunfähigkeit

Er wurde laut Gericht nicht für zahlreiche schwere Straftaten kurz vor der Verhaftung des Hauptangeklagten im Oktober 2022 verurteilt, da er aufgrund seines massiven Drogenkonsums als nicht schuldfähig eingestuft wurde.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters, Michael Haas, bei der Urteilsverkündung bot der 38-Jährige als «Life Coach» Online-Seminare und «Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung» in seinem Haus an. 

Ab 2019 nutzte er laut Gericht die Coaching-Angebote in seinem Haus in Walldürn, um Frauen gezielt zu verunsichern. Bis zu seiner Festnahme im Oktober 2022 soll er sieben Frauen misshandelt haben, auch ein Mann war betroffen.

Zu Beginn des umfangreichen Prozesses Anfang Februar stellten die Nebenklage – einschließlich der Ehefrau des Angeklagten – und die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht stimmte diesem Antrag zu, da während der Verhandlung Details aus dem persönlichen Lebensbereich der Nebenklägerinnen besprochen werden, wie das Gericht mitteilte.

[Lebensberater verurteilt: Revision gegen Urteil eingereicht],Beide Seiten kämpfen gegen das Urteil an, das einen Lebensberater zu 11 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilte.

dpa