Ein heimlicher Kuss im Richterzimmer, Flirts und Chats mit «Dirty Talk»: Ein Richter des Amtsgerichts Lingen soll sexuell übergriffig gewesen sein. Für ihn waren die Handlungen jedoch einvernehmlich.
Richter auf der Anklagebank: Bin nicht rechtlich schuldig

Im Prozess gegen einen Richter wegen angeblich übergriffiger Handlungen gegen Kolleginnen und Mitarbeiterinnen hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Vor der Urteilsverkündung sprach der angeklagte Jurist in seiner abschließenden Stellungnahme rund zwei Stunden lang ununterbrochen. Das Landgericht Osnabrück wird das Urteil um 14.00 Uhr verkünden.
Angeklagter wirft Zeuginnen «Lügen und Verzerrungen» vor
Waren es einvernehmliche sexuelle Handlungen, oder hat sich der Richter des Amtsgerichts Lingen übergriffig verhalten? Diese Frage soll das Gericht im Prozess gegen den heute 44 Jahre alten Juristen aus Nordrhein-Westfalen beurteilen.
Der Angeklagte warf den Zeuginnen in seinem letzten Wort «Lügen und Verzerrungen» vor. Aus seiner Sicht seien zwar «90 Prozent» des objektiven Geschehens unstreitig. Anzügliche Chatnachrichten, Küsse und Körperlichkeiten habe es demnach gegeben. Im Gegensatz zur Darstellung der von vier Frauen stammenden Anschuldigungen habe all dies jedoch einvernehmlich und sicher nicht illegal stattgefunden.
Angeklagter: Staatsanwalt suchte nicht nach entlastenden Indizien
Die vier Zeuginnen ‒ zwei Richterinnen und zwei Justizbeamtinnen ‒ wollten den Juristen nach eigenen Angaben lediglich vom Amtsgericht Lingen entfernen. Der Angeklagte warf zudem dem Staatsanwalt Voreingenommenheit vor. Dieser habe den belastenden Aussagen ohne weitere Prüfung kritiklos geglaubt und nicht nach entlastenden Hinweisen gesucht.
Der verheiratete Vater zweier Kinder sagte, er habe im Gegensatz zu den Zeuginnen keine Nachrichten und Chatverläufe gelöscht, sondern alles bereitgestellt, weil er «nichts zu verbergen» habe. Moralisch habe er zwar teils fragwürdig gehandelt, doch strafrechtlich sehe er keine Schuld bei sich.
Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und vier Monate Haft
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Anklage hält den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig.
Die Frau beschuldigt ihn zusätzlich der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexueller Belästigung und Nachstellung. Die Verteidigung hingegen beantragte einen Freispruch.
Angeklagter soll Kollegin im Intimbereich berührt haben
Der Angeklagte wird beschuldigt, eine Kollegin gegen eine Tür gedrückt und im Intimbereich berührt zu haben. Des Weiteren soll er unberechtigt Fotos einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts in Unterwäsche weiterverbreitet haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, einer Kollegin in einem Chat anzügliche Bemerkungen gemacht zu haben, obwohl sie klar zum Ausdruck gebracht hatte, dass sie dies nicht wünscht.








