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Rückrufaktion für belastetes Gewürz: Verbraucher sollten vorsichtig sein

In 13 Bundesländern wird ein Rückruf für das Gewürz „NGR Turmeric“ durchgeführt, nachdem ein verbotener Schadstoff nachgewiesen wurde. Verbraucher sollten das Produkt umgehend zurückgeben, um mögliche Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

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Rückruf in 13 Bundesländern: Superfood-Gewürz mit Schadstoff belastet
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Aktuell wird in Deutschland ein Rückruf für ein weithin geschätztes Gewürz durchgeführt, das als Superfood bekannt ist. Betroffen ist das Produkt „NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma“, welches aufgrund von amtlichen Kontrollen, in denen ein verbotenes Pestizid nachgewiesen wurde, zurückgerufen werden muss. Verbraucher, die dieses Kurkumapulver besitzen, sollten es umgehend zurückgeben.

Rückrufdetails und betroffene Regionen

Die Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG aus Oyten hat diese Rückrufaktion ins Leben gerufen. Das Kurkuma-Gewürz wird in einer Verpackungsgröße von 100 Gramm angeboten. Die Maßnahme umfasst insgesamt 13 Bundesländer, darunter Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Warnung wurde auf dem offiziellen Lebensmittelwarnportal veröffentlicht.

Produktinformationen

Die relevanten Informationen zu dem zurückgerufenen Produkt sind wie folgt:

  • Produktname: NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma
  • Verpackungsgröße: 100 Gramm
  • EAN-Code: 4260028480079
  • Artikelnummer: 21307
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2027
  • Hersteller: Gunarajan Handelsagentur
  • Inverkehrbringer: Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG
  • Vertrieb: Diverse Einzelhändler

Verbraucher können das Produkt in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben, wobei in der Regel der Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet wird.

Gesundheitsrisiken durch Chlorpyrifos

Auslöser für den Rückruf ist der Nachweis des Wirkstoffs Chlorpyrifos, ein Insektizid, das seit Februar 2020 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen ist. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) getroffen, die bestätigte, dass Chlorpyrifos gentoxisch wirkt und die Gehirnentwicklung, insbesondere bei ungeborenen Kindern, schädigen kann.

Regulatorische Maßnahmen und Marktverfügbarkeit

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ebenfalls auf die mit Chlorpyrifos verbundenen gesundheitlichen Risiken hingewiesen. Da kein sicherer Grenzwert für diesen Stoff ermittelt werden konnte, wurde die Zulassung nicht verlängert. In Deutschland waren entsprechende Pflanzenschutzmittel bereits seit 2014 vom Markt genommen worden.

Zusätzlich zu diesem Rückruf gibt es derzeit auch eine Rückrufaktion bei Aldi, die ebenfalls im Kontext der Lebensmittelsicherheit steht.


Quellen: hna, Merkur

Bildquelle: depositphotos

TS